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Ergebnis Nr. 1 / 1:
ID:37846
Typ:U/Urteile
Zitat:OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2005, AZ 3 W 119/05, NJW-RR 2006, 131
Sachgruppen:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Schlagwörter:Bürgschaft; Sittenwidrigkeit; Nichtigkeit; Eheleute
Länder/Regionen:04EUDE/Deutschland
Aktenzeichen:3 W 119/05
Gericht:OLG Celle
Status:Beschluss
Urteilsdatum:24.08.2005
Fundstelle:NJW-RR 2006, 131
Norm:BGB §§ 138, 765; InsO §§ 286 ff.
Leitsatz:1. Der Umstand, dass sich der Bürgschaftsvertrag auf nicht mehr als 20 000 DM beläuft, steht der Anwendung der vom BGH entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Bürge nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt.
2. Die Frage, ob die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung es rechtfertigt, die Grenze für eine krasse finanzielle Überforderung anders als bisher festzulegen, ist nicht im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zu entscheiden. Der neigt aber der Auffassung zu, dass die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz insoweit ohne Bedeutung ist.
Vertragsschluss:00.00.0000
Sprache(n):de/deutsch
Datenerfassung:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Erzeugt: 11.07.06. Letzte Änderung: 11.07.06.
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