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Ergebnis Nr. 1 / 1:
ID:35179
Typ:U/Urteile
Zitat:BGH Karlsruhe, Beschluss vom 24.02.2005, AZ III ZB 36/04, WM 16/2005, 755
Sachgruppen:UG/KMU: Existenzgründung, Unternehmensförderung; EV/Verschuldung, Überschuldung, Sozialhilfe, Armut,
Schlagwörter:Rechtsweg; Zulässigkeit; Schiedsvereinbarung; Formerfordernis; Existenzgründungen
Länder/Regionen:04EUDE/Deutschland
Aktenzeichen:III ZB 36/04
Gericht:BGH Karlsruhe
Status:Beschluss
Urteilsdatum:24.02.2005
Fundstelle:WM 16/2005, 755
Norm:BGB §§ 13, 14; ZPO § 1031 Abs. 5 Satz 1
Leitsatz:Unternehmer- (§ 14 BGB) und nicht Verbraucherhandeln (§ 1031 Abs. 5 Satz 1 ZPO i. V. m. § 13 BGB) liegt schon dann vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (so genannte Existenzgründung) geschlossen wird.
Vertragsschluss:00.00.0000
Sprache(n):de/deutsch
Datenerfassung:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Erzeugt: 12.05.05. Letzte Änderung: 28.05.05.
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