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Ergebnis Nr. 1 / 1:
ID:21280
Typ:U/Urteile
Zitat:EuGH Luxemburg, Urteil vom 14.07.1994, AZ Rs. C91/92, NJW 1994, 2473
Sachgruppen:GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.)
Schlagwörter:EG-Richtlinien; Verbraucherschutz; Widerrufsrecht; Haustürgeschäfte
Länder/Regionen:04EUIT/Italien
Aktenzeichen:Rs. C91/92
Gericht:EuGH Luxemburg
Status:Urteil
Urteilsdatum:14.07.1994
Fundstelle:NJW 1994, 2473
Norm:85/577/EWG Art. 1 ; 85/577/EWG Art. 2 ; 85/577/EWG Art. 5
Volltext:
1. Art. 1 I, 2 und 5 Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12.1985
     betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von
     Gesch"ftsr"umen geschlossenen Vertr"gen sind in bezug auf die
     Bestimmung der Berechtigten und die Mindestfrist für die Anzeige
     des Rücktritts unbedingt und hinreichend genau.

     2. Wenn die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie nicht innerhalb
     der vorgesehenen Frist erlassen worden sind, kann der Verbraucher
     ein Widerrufsrecht gegenüber dem Gewerbetreibenden, mit dem er einen
     Vertrag geschlossen hat, nicht auf die Richtlinie selbst stützen
     und vor einem nationalen Gericht geltend machen. Das nationale
     Gericht hat jedoch, wenn es vor oder nach der Richtlinie erlassene
     nationale Rechtsvorschriften anwendet, deren Auslegung soweit wie
     m"glich am Wortlauf und Zweck der Richtlinie auszurichten.
Vertragsschluss:00.00.0000
Sprache(n):de/deutsch
Datenerfassung:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Erzeugt: 05.09.96. Letzte Änderung: 14.08.01.
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