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ID:40857
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditinstitute; Bankgebühren; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Preisvereinbarung; Transparenzgebot; Dienstleistungen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Nobbe, Gerd
Title:Zulässigkeit von Bankentgelten
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 185-194.
Publishing date:02/02/2008
I. Einleitung
Das Thema „Bankentgelte" beschäftigt seit etwa 20 Jahren die Rechtsprechung, wissenschaftliche Literatur und Seminare. Bankentgelte thematisiert zu haben ist das Verdienst der Verbraucherschützer. Sie griffen im Jahre 1987 die Klausel einer Volksbank an, die ein Entgelt von 30 DM für die Ausfertigung einer Löschungsbewilligung bei Grundpfandrechten vorsah. Das LG Frankfurt a.M. und das OLG Frankfurt a.M. wiesen die Klage ab. Beide Gerichte verneinten einen Verstoß gegen § 9 AGBG, da die Löschungsbewilligung Leistungen erfordere, die über den normalen Verwaltungsaufwand hinausgingen. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sah dies in seinem Urteil vom 7.5.1991 anders. Die Erteilung der Löschungsbewilligung stelle keine Dienstleistung der Bank für den Realkreditnehmer dar. Die Bank erfülle vielmehr nur ihre aus § 1144 BGB folgende Verpflichtung. Dafür ein gesondertes Entgelt zu erheben, sei nicht gerechtfertigt. Damit waren Bankentgelte ein Thema.
Inzwischen ist es um Bankentgelte stiller geworden. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dazu gibt es nicht. An instanzgerichtlichen Urteilen sind aus den Jahren 2006 und 2007 zwei Entscheidungen des OLG Brandenburg, eine des LG Dortmund und eine des LG Stuttgart bekannt geworden. In der Literatur hat sich in letzter Zeit Bitter mit dem Thema befasst. Dass es nicht völlig tot ist, zeigt ein Blick in die Zeitschrift „Verbraucher und Recht". Im Heft 9/20058 findet sich die Mitteilung, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Preisverzeichnisse von 43 Kreditinstituten geprüft und nahezu jedes dritte Institut wegen unzulässiger Klauseln abgemahnt hat.

II. Klauseln über Bankentgelte als Allgmeine Geschäftsbedingungen

III. Kontrollfähigkeit von Entgeldklauseln
1. Preishaupt- und Preisnebenabreden
2. Relevante Rechtsvorschriften für Inhaltskontrolle
3. Grundsatz einer verursachungsgerechten bepreisung?

IV. Unangemessenheit von Preisnebenabreden und anderen nicht deklarartorischen Klauseln
1. Unzulässigkeit der Bepreisung von Arbeiten und Aufwendungen, die keine Dienstleistung für den Kunden darstellen
2. Unzulässigkeit der Bepreisung von Arbeiten und Aufwendungen zur Erfüllung eigener unselbständiger vertraglicher (Neben)Pflichten
3. Unzulässigkeit der Bepreisung von Arbeiten und Aufwendungen zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten
4. Unzulässigkeit von Preisklauseln, die dem Kunden eine Haftung ohne Verschulden auferlegen
5. Unzulässigkeit von Klauseln, die eine zeitanteilige Erstattung eines nach einem bestimmten Zeitraum bemessenen Entgelts bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages ausschließen

V. Zulässige Preisklauseln
1. Kontoführungsentgeld (Grundpreis)
2. Erhöhter Zinssatz bei Kontoüberziehungen
3. Entgelt für Benutzung von Geldausgabeautomaten
4. Entgelt für die Ausführung von Überweisungen und Daueraufträgen und deren Widerruf
5. Entgelt für die Einziehung eines Schecks oder einer LAstschrift
6. Entgelt für nochmalige Auskunftserteilung
7. Entgelt für Auskunftserteilung für und an Dritte
8. Entgelt für Nachforschungen
9. Entgelt für Scheckformulare
10. Entgelt für Ausstellung oder Sperre einer ec- oder Kreditkarte
11. Zusatzentgelt für den Einsatz einer Kreditkarte im Ausland
12. Bereitstellungszinsen beim Kreditvertrag
13. Entgelt für die Änderung der Darlehensrate
14. Entgelt für den Austasch von Kreditsicherheiten

VI. Unzulässige Entgeldklauseln (außer den bereits unter IV. behandelten)
1. Entgelt für Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse
2. Eintragung von Vollmachten
3. Entgelt bei Buchungsreklamationen
4. Entgelt für die Bearbeitung eines ungedeckten Überweisungs- oder Dauerauftrags oder Schecks
5. Entgelt für die Bearbeitung einer Verpfändungsanzeige
6. Entgelt für die verzugsbegründende Mahnung
7. Entgelt bei der Kontokündigung und Kontoauflösung
8. Kreditauszahlungs- und Kontoeröffnungsentgelt
9. Kontoführungsentgelt bei Kreditverträgen
10. Bearbeitungsentgelt und Disagio
11. Wertermittlungsentgelt
12. Entgelt bei der Übertragung von Sicherheiten

VII. Folgen unzulässiger Preisklauseln
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 06/02/08. Last changed: 06/02/08.
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