|
|
|
Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 40423 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing | Keywords: | REITs; Real Estate Investment Trusts; Gesetzentwurf; Kapitalanlagen; Immobilien; Immobilienfonds,geschlossene; Immobilienfonds,offene; Aktien; Aktiengesellschaften | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Harrer, Herbert; Leppert, Michael. | Title: | Rechtliche Aspekte des German Real Estate Investment Trust(G-REIT) | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | S. 1962-1969. | Publishing date: | 10/20/2007 | 1. Einleitung Nachdem Real Estate Investment Trusts (REITs) in Amerika seit Jahrzehnten existieren und inzwischen auch in Asien und Europa etabliert sind, ist das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen nach mehrjähriger Diskussion inzwischen zum 1.1.2007 in Kraft getreten1. Bereits Ende 2004 begann in Deutschland eine heftige Diskussion und die Initiative Finanzstandort Deutschland („IFD") veröffentlichte mehrere Stellungnahmen und Empfehlungen zur Einführung einer nicht regulierten deutschen Immobilienaktiengesellschaft (auch „G-REIT"), die für die regulatorische Ausgestaltung des deutschen REITs und seine steuerliche Behandlung umfangreiche Regelungen vorschlugen. Im Rahmen der lebhaften Diskussion gab es eine Reihe von Alternativvorschlägen von verschiedenen Interessenverbänden. Es folgte die Vorlage des Referentenentwurfs am 25.9.2006, des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 2.11.2006, die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 9.11.2006, der Beschluss des Bundestags vom 23.3.2007 und die Zustimmung des Bundesrats am 30.3.2007. REIT AGs im Sinne des Gesetzes sind Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland, die die nachfolgend beschriebenen besonderen Qualifikationen für REIT AGs erfüllen und deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte an inländischem unbeweglichen Vermögen mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien, an bestimmten Auslandsimmobilien und an bestimmten anderen Vermögensgegenständen zu erwerben, zu halten, im Rahmen der Vermietung, der Verpachtung und des Leasings einschließlich notwendiger immobiliennaher Hilfstätigkeiten zu verwalten und zu veräußern sowie Anteile an Immobilienpersonengesellschaften und deren als Kapitalgesellschaft organisierten persönlich haftenden Gesellschaftern, REIT-Dienstleistungsgesellschaften und Auslandsobjektgesellschaften zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Bestandsmietwohnimmobilien sind Immobilien, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sofern diese vor dem 1.1.2007 erbaut wurden. Nachdem die Einführung nunmehr rückwirkend zum 1.1.2007 erfolgt ist, ist es an der Zeit, dieses Gesetz in Grundzügen vorzustellen und einige mit der Einführung von REITs verbundene rechtliche Aspekte näher zu beleuchten. Nachfolgend werden zunächst die derzeit in Deutschland bisher üblichen Formen der indirekten Anlage in Immobilien dargestellt, anschließend wird auf kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche sowie steuerrechtliche Aspekte einschließlich vorgesehener Sanktionen eingegangen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
|
|
|