FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(40360)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:40360
Type:L/documents; literature
Area:FV/Vertrieb von Finanzdienstleistungen: Vermittler, Finanzberater, Strukturvertriebe, Makler
Keywords:Anlageberatung; Haftung; Beratungspflichten; Aufklärungspflichten; Anleger,private; Schadensersatz; EU-Finanzmarktrichtlinie (Mifid); FRUG; Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; WpHG; Wertpapierhandelsgesetz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Veil, Rüdiger
Title:
Anlageberatung im Zeitalter der MiFID
- Inhalt und Konzeption der Pflichten und Grundlagen einer
zivilrechtlichen Haftung -
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1821-1827
Publishing date:09/29/2007
Die rechtlichen Anforderungen an eine Anlageberatung erschließen sich nur schemenhaft aus dem Gesetz. Dies liegt vor allem daran, dass die Wohlverhaltensregeln (§ 31 Abs. 2 Nr. l und Nr. 2 WpHG) keine klaren tatbestandlichen Konturen aufweisen. Problematisch für die Rechtsanwendung sind ferner zwei weitere Punkte. So ist erstens das Verhältnis der Explorations- und Informationspflichten zum Vertragsrecht zweifelhaft1. Zweitens sind die Möglichkeiten einer Durchsetzung der Wohlverhaltensregeln noch nicht vollends geklärt. Dies betrifft vor allem die Frage, nach welchen Vorschriften Anleger wegen Verstoßes gegen die betreffenden Regeln Schadensersatz von einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen verlangen können2.
Diese Rechtslage wird sich aufgrund der Umsetzung der MiFID3 durch das FRUG4 und die WpDVerOV5 ab dem 1.11.2007 in mehrfacher Hinsicht ändern. Bemerkenswert ist zunächst, dass die Anlageberatung nach neuem Recht eine Wertpapierdienstleistung sein wird (§ 2 Abs. 3 Nr. 9 WpHG n.E), so dass in Zukunft mehr als 100.000 freie Anlageberater der Zulassung und Aufsicht durch die BaFin6 unterliegen werden'. Als Grund hierfür hat der europäische Gesetzgeber die wachsende Abhängigkeit der Anleger von persönlichen Empfehlungen angeführt8. Ferner wird das WpHG detaillierte Pflichtenprogramme für die Anlageberatung vorsehen (vgl. § 31 Abs. 3 und 4 WpHG). Sie bedeuten zwar keinen Paradigmenwechsel9. Die zahlreichen Änderungen geben aber Anlass, die Strukturen der neu gefassten Wohlverhaltensregeln zu entschlüsseln, sie rechtssystematisch zu erfassen und sodann der Frage nachzugehen, wie sich die Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung in Zukunft darstellen wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 19/10/07. Last changed: 19/10/07.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.