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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 40360 | Type: | L/documents; literature | Area: | FV/Vertrieb von Finanzdienstleistungen: Vermittler, Finanzberater, Strukturvertriebe, Makler | Keywords: | Anlageberatung; Haftung; Beratungspflichten; Aufklärungspflichten; Anleger,private; Schadensersatz; EU-Finanzmarktrichtlinie (Mifid); FRUG; Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; WpHG; Wertpapierhandelsgesetz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Veil, Rüdiger | Title: | Anlageberatung im Zeitalter der MiFID
- Inhalt und Konzeption der Pflichten und Grundlagen einer
zivilrechtlichen Haftung - | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | S. 1821-1827 | Publishing date: | 09/29/2007 | Die rechtlichen Anforderungen an eine Anlageberatung erschließen sich nur schemenhaft aus dem Gesetz. Dies liegt vor allem daran, dass die Wohlverhaltensregeln (§ 31 Abs. 2 Nr. l und Nr. 2 WpHG) keine klaren tatbestandlichen Konturen aufweisen. Problematisch für die Rechtsanwendung sind ferner zwei weitere Punkte. So ist erstens das Verhältnis der Explorations- und Informationspflichten zum Vertragsrecht zweifelhaft1. Zweitens sind die Möglichkeiten einer Durchsetzung der Wohlverhaltensregeln noch nicht vollends geklärt. Dies betrifft vor allem die Frage, nach welchen Vorschriften Anleger wegen Verstoßes gegen die betreffenden Regeln Schadensersatz von einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen verlangen können2. Diese Rechtslage wird sich aufgrund der Umsetzung der MiFID3 durch das FRUG4 und die WpDVerOV5 ab dem 1.11.2007 in mehrfacher Hinsicht ändern. Bemerkenswert ist zunächst, dass die Anlageberatung nach neuem Recht eine Wertpapierdienstleistung sein wird (§ 2 Abs. 3 Nr. 9 WpHG n.E), so dass in Zukunft mehr als 100.000 freie Anlageberater der Zulassung und Aufsicht durch die BaFin6 unterliegen werden'. Als Grund hierfür hat der europäische Gesetzgeber die wachsende Abhängigkeit der Anleger von persönlichen Empfehlungen angeführt8. Ferner wird das WpHG detaillierte Pflichtenprogramme für die Anlageberatung vorsehen (vgl. § 31 Abs. 3 und 4 WpHG). Sie bedeuten zwar keinen Paradigmenwechsel9. Die zahlreichen Änderungen geben aber Anlass, die Strukturen der neu gefassten Wohlverhaltensregeln zu entschlüsseln, sie rechtssystematisch zu erfassen und sodann der Frage nachzugehen, wie sich die Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung in Zukunft darstellen wird. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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