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ID:40026
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditinstitute; Aktiengesetz; Aktiengesellschaften; GmbH; Einlagen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wastl, Ulrich; Pusch, Martin.
Title:
Haftungsrechtliche Verantwortung des kontoführenden
Kreditinstituts für die effektive Kapitalaufbringung unter
Berücksichtigung strafrechtlicher Aspekte
- Kritische Bestandsaufnahme und dogmatischer Neuansatz -
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1403
Publishing date:07/28/2007
I. Einleitung
Die Frage der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Kreditinstitute für Bestätigungen, die anlässlich des registergerichtlichen Vollzugs der Gründung einer AG bzw. GmbH sowie der Durchführung einer Kapitalerhöhung abgegeben werden, hat zuletzt im Nachgang zur „Schutt aus - hol zurück "-Entscheidung des BGH1 einige Aufmerksamkeit in der Literatur2 gefunden. Die haftungsrechtliche Risikobefrachtung der nach § 37 Abs. l Satz 3 AktG geforderten Bestätigung des kontoführenden Kreditinstituts resultiert zum einen aus § 37 Abs. l Satz 4 AktG, wonach das kontoführende Kreditinstitut der Gesellschaft für die Richtigkeit der Bestätigung haftungsrechtlich verantwortlich ist. In Betracht kommt aber auch eine durch § 823 Abs. 2 BGB vermittelte deliktische Haftung des kontoführenden Kreditinstituts wegen der Beihilfe zu falschen Angaben gegenüber dem Registergericht (§§ 399 Abs. l Nr. l, 4 AktG, 27 StGB) im Verhältnis zu den Aktionären und Gesellschaftsgläubigern3. Dieses Haftungsregime ist Gegenstand einiger aktueller Entscheidungen4, die Anlass zu einer kritischen Bestandsaufnahme der sowohl haf-tungs- als auch strafrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der nach § 37 Abs. l Satz 3 AktG geforderten Bestätigung des kontoführenden Kreditinstituts sowie zu einem aufgrund der Unzulänglichkeiten der bisherigen Lösungsansätze notwendigen dogmatischen Paradigmenwechsel geben.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/08/07. Last changed: 10/08/07.
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