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ID:40018
Type:L/documents; literature
Area:SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle,; SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing
Keywords:Anleger,private; Kapitalanlagen; Verluste; Rechtsstreitigkeit; Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz; KapMuG; ZPO; Gerichtsstand
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Cuypers, Manfred
Title:Gerichtliche Zuständigkeit bei fehlgeschlagener Kapitalanlage.
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1146-1156.
Publishing date:08/04/2007
Die Fälle, die man mit dem Schlagwort "fehlgeschlagene Kapitalanlage" charakterisieren kann, drohen inzwischen - nicht nur wegen der Schwierigkeit der Sachmaterie, sondern schon wegen ihrer schieren Zahl - die Ressourcen der Gerichte zu sprengen. Der Gesetzgeber hat versucht, dem mit dem "Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren"(kapMuG) zu begegnen. So recht scheint er von seinem Erfolg allerdings selbst nicht überzeugt zu sein.Denn nach Art. 9 Abs. 2 KapMuG tritt dieses - einschließlich der Änderungen anderer Rechtsvorschriften - automatisch am 1. November 2010 ausser Kraft.
Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wo die eigentlichen Probleme gerichtlicher Zuständigkeit in den "Kapitalanlagefällen" liegen und inwieweit das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - insbesondere der mit seinem Art. 2 Abs. 2 eingeführte § 32 B ZPO - geeignet ist, dieses Probleme zumindest zu mindern.

A. Der Gerichtsstand
B. Kapitalanlage und gerichtliche Zuständigkeit
I. Die herkömmlichen Gerichtsstände der Zivilprozessordnung
II. Spezialgesetzliche Gerichtsstände
1. Börsengesetz
2. Verkaufsprospektgesetz
3. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
III. Der Gerichtsstand des § 32 b ZPO
1. Der Erfüllungsanspruch
2. Der Schadensersatzanspruch
3. Mehrheit von Beklagten
C. Auslandsbezug
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/08/07. Last changed: 22/08/07.
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