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ID:39970
Type:L/documents; literature
Area:FA/Finanzdienstleistungen: insgesamt - weltweit - grenzüberschreitend, Allfinanz; GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.)
Keywords:Wettbewerb; EU-Binnenmarkt; Finanzdienstleistungen; EU-Kommission; VerbrKrG; Sepa; Verbraucherschutz; Informationsasymmetrie; Privatkundengeschäft; Haushalte,private
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Becker-Melching, Markus
Title:3. Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1396
Publishing date:07/21/2007
Aufbauend auf dem Weißbuch Finanzdienstleistungspolitik 2005 - 2010 (siehe WM 2006, 455) hat die Europäische Kommission jetzt ein Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt (KÖM (2007) 226) vorgelegt. Die im Grünbuch diskutierten Maßnahmen sollen konkrete Vorteile für die Verbraucher bringen, das Verbrauchervertrauen erhöhen und die Position des Verbrauchers stärken. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in den Binnenmarktbericht der Kommission ein, der im Herbst vorgestellt werden soll.
Ausgangspunkt der Überlegungen der Kommission ist die Feststellung, dass der grenzüberschreitende Handel von Finanzdienstleistungen begrenzt ist, große Preisunterschiede zwischen den einzelnen Märkten bestehen, in einigen Märkten Produktvielfalt und Auswahl eingeschränkt sind und die Marktleistungen stark variieren.
Mit den diskutierten Maßnahmen möchte die Kommission konkrete Verbesserungen in verschiedenen Feldern erzielen: Preissenkungen sollen durch mehr
Wettbewerb erreicht werden. Tätigkeitsfelder sind hier Kartensysteme, die Richtlinie zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen (siehe oben) sowie der verbesserte Zugang zu Kreditregistern und -Informationen sowie Verrechnungs- und Abwicklungssystemen.
Die Kommission geht davon aus, dass durch den Abbau von Hindernissen bei der Kundenmobilität bei Bankkonten und dem dann erleichterten Wechsel zwischen einzelnen Anbietern der Wettbewerb erhöht werden kann. Sie hatte deshalb eine Expertengruppe eingesetzt, der neben Bankenvertretern auch Verbraucherschützer und Wissenschaftler angehörten. Diese Expertengruppe hat zwischenzeitlich ihren Abschlussbericht vorgelegt, der aber in nur wenigen Feldern von allen Mitgliedern einhellig getragen wird. Im Bereich der Informationsasymmetrie und der Intransparenz von Preisen werden eine europäische Studie hinsichtlich des Auswahlprozesses bei Bankkonten und eine weitere Untersuchung über die Informationspflichten gegenüber den Kunden vorgeschlagen. Die Verbraucherschützer fordern zudem ein Verbot von Produktbündelungen.
Völlig uneinheitlich sind die Vorschläge zum Abbau administrativer Hürden. So werden von einigen Experten nur Erleichterungen wie eine Übersicht von Lastschriften und Daueraufträgen oder die „Nachsendung" von Lastschriften, von den Verbraucherschützern aber auch eine grenzüberschreitende Kontonummernportabilität gefordert.
Unter anderem der einheitliche Zahlungsverkehrsraum SEPA soll die Auswahlmöglichkeiten der Kunden erhöhen. Diesem Ziel dienen auch die Arbeiten im Bereich Hypothekarmärkte, zu dem im Laufe des Jahres ein Weißbuch veröffentlicht wird. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bis zum Ende des Jahres den Markt für langfristiges Sparen und Altersvorsorge untersuchen. Letztlich überlegt die Kommission die Definition vereinfachter, standardisierter Finanzdienstleistungen wie optionaler Basiskonten, die dann leichter grenzüberschreitend angeboten werden könnten.
Dem Schutz der Verbraucherinteressen soll zunächst die neue Verbraucherkreditrichtlinie dienen. Die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen wird derzeit überprüft. Hierzu hat die Kommission zwei Studien in Auftrag gegeben. Das europäische System der Streitschlichtungsstellen soll ausgebaut werden.
Die Entwicklung der finanziellen Allgemeinbildung dient der Stärkung der Verbraucher. Auch hierzu hat die Kommission verschiedene Untersuchungen in Auftrag gegeben. In den laufenden Rechtssetzungsverfahren wird die Qualität der dem Verbraucher zur Verfügung zu stellenden Informationen einen besonderen Schwerpunkt darstellen.
Ebenfalls der Stärkung der Verbraucher dient die Verbesserung der Verbraucherinformation. So wird die Kommission auch über die Tätigkeit der Kreditvermittler eine Studie in Auftrag geben. Zudem wird sich das Weißbuch über Hypothekarkredite mit der Frage der Sicherstellung hochwertiger Beratung für die Verbraucher befassen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 27/07/07. Last changed: 17/10/07.
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