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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 39791 | Type: | L/documents; literature | Area: | SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing; SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle, | Keywords: | Investmentgesetz; Kreditinstitute; Kapitalanlagegesellschaften; Immobilienfonds,offene; Anlegerschutz; corporate Governance | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Becker-Melching, Markus | Title: | Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | S. 907. | Publishing date: | 05/12/2007 | Nachdem der Diskussionsentwurf des Investmentsänderungsgesetzes (siehe WM 2007, 477) teilweise erheblich kritisiert wurde, hat die Bundesregierung jetzt einen entschlackten Entwurf (BR-Drucks. 274/07) vorgelegt, der sich auf vier Kernbereiche konzentriert. Zunächst beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelungsdichte des Investmentgesetzes auf die Harmonisierungsvorgaben der OGAW-Richtlinie (85/611/ EWG) zurückzuführen. So entfällt zum Beispiel die Kreditinstitutseigenschaft von Kapitalanlagegesellschaften. Im Bereich der Spezialfonds sollen institutionelle Anleger von Vorschriften entlastet werden, die ursprünglich zum Schutz von Privatanlegern eingeführt worden sind. Zudem ist die Aufhebung oder Vereinfachung von Informationspflichten vorgesehen. Die Genehmigungspraxis der BaFin soll weiter vereinfacht werden, um den Marktzugang zu erleichtern. Im zweiten Schwerpunkt soll das Recht der offenen Immobilienfonds modernisiert werden, zum Beispiel durch die Möglichkeit, von der bisherigen Pflicht zur täglichen Rücknahme abweichen zu können, oder die künftige Verpflichtung zur Einführung von Risikomanagementsystemen. Zudem werden die Bewertungsvorschriften geändert. Die Sachverständigenausschüsse sollen gestärkt werden. Der dritte Teil beabsichtigt die Förderung von Produktinnovationen: Hier werden die neuen Assetklassen Infrastrukturfonds (ÖPP-Fonds) und Sonstige Sondervermögen geschaffen. Letztere sollen „Nischenprodukte ", wie zum Beispiel Anlagen in Edelmetallen oder unverbrieften Darlehnforderungen, künftig auch in regulierten Fonds und nicht mehr nur in unregulierten Zertifikaten ermöglichen. Zudem wird das Recht der Investmentaktiengesellschaft geändert. Letztlich will die Bundesregierung einen verbesserten Anlegerschutz und eine gestärkte Corporate Governance zum Beispiel durch Veränderungen hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte zur Depotbank erreichen. Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig und soll im Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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