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ID:39781
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; CA/Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, Beteiligungs-, Vermögensverwaltungs-, Vermögensberatungs-,Immobilien-, Kapitalanlagegesellschaften, Initatoren; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Anleger,private; Kapitalanlagen; Geldanlage; Prospektprüfung; Emmissionsgesellschaft; Prospektgestaltung; Wertpapierprospektgesetz; Umsetzung; WpPG; EU-Richtlinien; EG-Richtlinien; Anlegerschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Mattil, Peter; Moslem, Florian.
Title:Die Sprache des Emissionsprospekts - Europäisierung des Prospektrechts und Anlegerschutz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 819-826.
Publishing date:05/05/2007
A. Einführung
Am 1.7.2005 ist das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Prospektrichtlinie aus dem Jahr 2003 (ProspRL) und regelt die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen1. Es bestimmt die Voraussetzungen, unter denen ein Prospekt zu billigen und zu veröffentlichen ist, dessen Mindestinhaltsangaben sowie das so genannte Notifizierungsverfahren. Letzteres erlaubt, einen von der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates gebilligten Prospekt in jedem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne erneute Billigung für ein öffentliches Angebot oder eine Börsenzulassung zu nutzen.
Ein von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates gebilligter Prospekt ist in der Bundesrepublik oh-
Der Autor ist Partner einer Rechtsanwaltskanzlei in München. Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG, ABI. 2003 L 345/64. Richtlinie und Gesetz gelten nur für Wertpapiere, also Aktien und andere Titel, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, nicht jedoch für sog. Vermögensanlangen i.S.d. Verkaufsprospektgesetzes, also GmbH- und Genossenschaftsanteile, BGB-, OHG-, KG-Anteile, stille Gesellschaften. Der Wertpapierbegriff ist in der Prospekt- und in der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (93/22/EG) typologisch, also nicht abschließend definiert; dasselbe gilt für die Begriffsbestimmung im Wertpapierhandelsgesetz und im KWG. Wertpapiere müssen an einem Markt handelbar, aber nicht unbedingt urkundlich verbrieft sein; entscheidend ist die Fungibilität. In anderen Mitgliedstaaten ist der in den nationalen Gesetzen definierte Wertpapierbegriff teilweise weiter gefasst, so dass auch neue Wertpapiertypen auf den Markt kommen und den Europäischen Pass in Anspruch nehmen können.
ne zusätzliches Billigungsverfahren gültig, sofern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) von der Aufsichtsbehörde des Herkunftsstaates unterrichtet wird und der Prospekt in einer von der BaFin anerkannten Sprache oder in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache erstellt wurde. Auch deutsche Anleger können daher mit Prospekten konfrontiert sein, die nicht in deutscher Sprache ver-fasst sind und die Rechtsstreitigkeiten im Falle von Prospektfehlern ausländischem Recht und Gerichtsstand unterwerfen. Sie müssen ggf. mehrere hundert Seiten starke Prospekte übersetzen lassen und im Ausland nach dort geltendem Recht prozessieren, um Ansprüche durchzusetzen oder deren Bestehen überhaupt nur zu überprüfen. Den Erleichterungen für Wertpapieremittenten stehen insofern beträchtliche Nachteile auf Anlegerseite gegenüber. Der nachstehende Beitrag fächert die Sprachregelung für Wertpapierprospekte auf europäischer und deutscher Ebene auf und schildert Probleme, die in der Praxis zu erwarten sind. Die Schilderung mündet schließlich in der Frage, ob die Prospektrichtlinie den Grundsatz der Effektivität des Verbraucherschutzes ausreichend berücksichtigt hat.

B. Die Sprachenregelung europäischen und nationalen Rechts
I. Prospektrichtlinie und Ausführungsverordnung
1. Vom Anerkennungsregime zur Notifizierung
2. Sprachenregelung (Art. 19 ProspRL)
II. Umsetzung der Sprachregelung im deutschen Wertpapierprospektgesetz
1. Aufbau und Inhalt im Überblick
2. Gespaltene Sprachanerkennung
3. Unzulässigkeit mehrsprachiger Prospekte
4. Durchsetzungsfragen
C. Sprachenregelung und Anlegerschutz I. Praktische Probleme der Rechtsverfolgung
1. Unverständlichkeit und Aufwand der Rechtsverfolgung
2. Nachteilige Rechtswahl
3. Nachteilige Gerichtsstandsvereinbarung
4. Rechtsvielfalt bei der Prospekthaftung
II. Effektivität des Anleger- bzw. Verbraucherschutzes
D. Zusammenfassung
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/06/07. Last changed: 22/08/07.
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