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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 38848 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle,; SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing | Keywords: | Anleger,private; Kapitalanlagen; Immobilien; Investmentfonds,geschlossene; Kreditfinanziert; Verbundene Geschäfte; Kreditvertrag; Kreditinstitute; Kreditberatung; Aufklärungspflichten; Informationspflicht; Haustürgeschäfte; EG-Richtlinien; EU-Richtlinien; BGH; Urteile; Kritik; VerbrKrG; Verbraucherkreditgesetz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Hofmann, Christian | Title: | Die Belehrungspflichten bei kreditfinanzierten Anlagemodellen: die neue BGH Rechtsprechung zu institutionalisiertem Zusammenwirken - Zugleich Besprechungsaufsatz zum Urteil des BGH vom 16.5.2006 = WM 2006, 1194 - | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | S. 1847-1855 | Publishing date: | 09/30/2006 | Der BGH hat in seinem Urteil vom 16.5.2006 gleich über mehrere der kontrovers diskutierten Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Kreditinstituts bei Abschluss eines Darlehensvertrages entschieden. Das Urteil ist von besonderer Bedeutung, weil es nicht nur erstmalig zu den jüngsten Entscheidungen des EuGH zu den Rechtsfolgen eines Haustürwiderrufs Stellung bezieht, sondern auch die allgemeine Aufklärungsrechtsprechung im Darlehensrecht aufgreift und teilweise fortentwickelt. Insgesamt ist festzustellen, dass der BGH dabei seiner Linie nicht nur treu geblieben ist, sondern seine bisherige Rechtsprechung dezidiert verteidigt hat. Zugleich hat das Gericht zaghaft anerkannt, dass die Beteiligung eines Kreditinstituts an einem strukturellen Vertrieb von Immobilien dieses in das Lager des Verkäufers des finanzierten Geschäftes rückt, und seine Fallgruppenrechtsprechung um einen beweislastrelevanten Zusatz ergänzt. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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