FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(38848)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:38848
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle,; SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing
Keywords:Anleger,private; Kapitalanlagen; Immobilien; Investmentfonds,geschlossene; Kreditfinanziert; Verbundene Geschäfte; Kreditvertrag; Kreditinstitute; Kreditberatung; Aufklärungspflichten; Informationspflicht; Haustürgeschäfte; EG-Richtlinien; EU-Richtlinien; BGH; Urteile; Kritik; VerbrKrG; Verbraucherkreditgesetz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hofmann, Christian
Title:Die Belehrungspflichten bei kreditfinanzierten Anlagemodellen: die neue BGH Rechtsprechung zu institutionalisiertem Zusammenwirken - Zugleich Besprechungsaufsatz zum Urteil des BGH vom 16.5.2006 = WM 2006, 1194 -
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1847-1855
Publishing date:09/30/2006
Der BGH hat in seinem Urteil vom 16.5.2006 gleich über mehrere der kontrovers diskutierten Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Kreditinstituts bei Abschluss eines Darlehensvertrages entschieden. Das Urteil ist von besonderer Bedeutung, weil es nicht nur erstmalig zu den jüngsten Entscheidungen des EuGH zu den Rechtsfolgen eines Haustürwiderrufs Stellung bezieht, sondern auch die allgemeine Aufklärungsrechtsprechung im Darlehensrecht aufgreift und teilweise fortentwickelt. Insgesamt ist festzustellen, dass der BGH dabei seiner Linie nicht nur treu geblieben ist, sondern seine bisherige Rechtsprechung dezidiert verteidigt hat. Zugleich hat das Gericht zaghaft anerkannt, dass die Beteiligung eines Kreditinstituts an einem strukturellen Vertrieb von Immobilien dieses in das Lager des Verkäufers des finanzierten Geschäftes rückt, und seine Fallgruppenrechtsprechung um einen beweislastrelevanten Zusatz ergänzt.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 06/11/06. Last changed: 09/03/16.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.