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ID:37851
Type:L/documents; literature
Area:FV/Vertrieb von Finanzdienstleistungen: Vermittler, Finanzberater, Strukturvertriebe, Makler; GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.)
Keywords:EU-Richtlinien; EG-Richtlinien; Umsetzung; Fernabsatz; BGB; Bürgerliches Gesetzbuch; Haushalte,private
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hoffmann, Jochen
Title:Der Verbraucherbegriff des BGB nach Umsetzung der Finanz-Fernabsatzrichtlinie
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 560-567
Publishing date:03/05/2006
Der deutsche Gesetzgeber hat am 2. Dezember 2004 die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen vom 23. September 2002 hauptsächlich durch Änderungen der §§ 312 ff. BGB umgesetzt. Diese Vorschriften setzen den allgemeinen Verbraucherbegriff des § 13 BGB voraus, ohne das im Umsetzungsgesetz hieran Änderungen oder Besonderheiten für das Finanz-Fernabsatzrecht (wie etwa in § 507 BGB für das Verbraucherdarlehensrecht) vorgesehen wären.

Auf den ersten Blick scheint das Umsetzungsgesetz daher den Verbraucherbegriff unberührt gelassen zu haben. Aufgrund der besonderen, von allen bisherigen Verbraucherschutzrichtlinien abweichenden Gestaltung der Finanz-Fernabsatzrichtlinie erscheint eine undifferenzierte Anwendung des § 13 BGB in seiner bisherigen Auslegung in ihrem Anwendungsbereich indes als richtlinienwidrig. Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind die Konsequenzen, die hieraus für das deutsche Recht zu ziehen sind.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 11/07/06. Last changed: 12/07/06.
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