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ID:37506
Type:L/documents; literature
Area:KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe
Keywords:Kreditvergabepraxis; Konsumentenkredite; Verbraucherkredite; Kreditinstitute; Kreditvertrag; Aufklärungspflichten; Haustürgeschäfte; Haustürwiderrufsgesetz; Widerruf; Widerrufsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Piekenbrock, Andreas
Title:Haustürwiderruf und Vertragtreue
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:11 Seiten
Publishing date:03/11/2006
Zwar liegt das Risiko der Wertentwicklung einer Kapitalanlage regelmäßig beim Anleger [...]. Aber sein Interesse, vor der Anlageentscheidung angemessen informiert zu werden ist vielfach geschützt. [...]Bei kreditfinanzierten Investitionen kann der Anleger auch das Kreditinstitut in Anspruch nehmen, wenn es ihm gegenüber bezüglich der Kapitalanlage einen konkreten Wissensvorsprung hatte oder wenn es sich in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt bzw. durch Überschreitung seiner Rolle als Kreditgeber einen zusätzlichen Vertraunstatbestand geschaffen hat. Dies alles war längst geltendes Recht, bevor vom "Strukturvertrieb" überhaupt die Rede war. Erst in diesem Zusammenhang hinzugekommen ist dagegen die Möglichkeit für den Anleger, nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG 1991 bzw nunmehr § 359 BGB auch dem Kreditinstitut die Ansprüche aus der Fehlinformation über die Kapitalanlage entgegenzuhalten. [...]Die plakative Bezeichnung der Anlageobjekte als "Schrottimmobilien" [spricht] dafür, dass es auch hier um ganz andere Zwecke geht als um den Schutz des Verbrauchers vor den spezifischen Gefahren der Überrumpelung an der Haustür oder am Arbeitsplatz.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 07/06/06. Last changed: 13/11/06.
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