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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 36719 | Type: | L/documents; literature | Area: | GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.); ZG/Current account | Keywords: | Kreditinstitute; Girokonten; Datenschutz; Bankgeheimnis; Gesetzgebung; Terrorfolgen; Steuerhinterziehung; Bekämpfung; Verfassungswidrigkeit | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Widmaier, Gunter | Title: | Der automatisierte Abruf von Kontostammdaten in der Kritik und in der praktischen Anwendung | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 116-121 | Publishing date: | 01/21/2006 | Seit den Anschlägen in New York und Washington ist die Bekämpfung des Terrorismus zu einem vorrangigen Ziel der Politik geworden. Weil „erfolgreicher" Terrorismus finanziert werden muss, sind hierbei auch die Geldströme auf den internationalen Finanzmärkten in das Blickfeld der Ermittler gerückt. Um „die Finanzströme des Terrorismus auszutrocknen" (wie es im Titel eines seinerzeit vom Bundesministerium der Finanzen beschlossenen Maßnahmenpakets hieß), hat der Gesetzgeber im Rahmen der Maßnahmen nach dem 11. September 2001 u.a. auch den automatisierten Abruf von Kontoinformationen ermöglicht. Die konkrete Ausgestaltung des automatisierten Abrufs von Kontoinformationen schießt allerdings weit über das Ziel der Bekämpfung des Terrorismus (oder auch der organisierten Kriminalität) hinaus und stellt sich als ein Instrument zum beliebigen Alltagseinsatz durch die Behörden dar, durch das der Schutz der Bürgerrechte empfindlich geschwächt wird. Erste Konsequenzen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem - vom Verfasser als Bevollmächtigtem der Beschwerdeführer erwirkten - Beschluss vom 22. März 2005 (BVerfGE 112, 284 = WM 2005, 641 = WuB X. § 93 AO 1.05 K.-G. Loritz = NJW 2005, 1179) bereits gezogen, doch ist der gegenwärtige Rechtszustand noch immer verfassungswidrig. [...] | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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