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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 36659 | Type: | L/documents; literature | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Knops, Kai-Oliver | Title: | Der Widerruf von Krediten zum Immobilienerwerb nach der Richtlinie 85/577/EWG und dem Haustürwiderrufsgesetz - zugleich Besprechung der EuGH-Urteile Crailsheimer Volksbank, WM 2005, 2086, und Schulte, WM 2005, 2079 - | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 70-81 | Publishing date: | 01/14/2006 | Mit Urteilen vom 25. Oktober 2005 hat der EuGH die Vorlageverfahren zur Rs. C-229/04 Crailsheimer Volksbank/Conrads' auf Ersuchen des OLG Bremen' und zur Rs. C-350/03 Schulte/Badenia3 auf Vorlage des LG Bochum- entschieden. Beide Verfahren betreffen die Vereinbarkeit des Haustürwiderrufgesetztes (HWiG) a.F. in seiner Auslegung durch die nationale deutsche Rechtsprechung mit der Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/ EWG hinsichtlich der Rückabwicklung gescheiterter, an der Haustür vermittelter Immobilienfinanzierungen aus den 90er Jahren. Für die ebenfalls in diesem Zeitraum im Privatbereich angebahnten kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligungen hat der Gesellschaftsrechtsenat des Bundesgerichtshofes Abwicklungskriterien und -modalitäten festgelegt5, die bereits in den Unterinstanzen nachvollzogen werden6. Für die wohl wesentlich größere Gruppe der (direkten) Bauträgerfinanzierungen steht nach den nun entschiedenen Vorlageverfahren eine endgültige Lösung noch aus'. Im Folgenden soll untersucht werden, welche Vorgaben insbesondere unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des EuGH nach der Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/EWG' hinsichtlich der Rückabwicklung derartiger Verträge bestehen und wie eine solche unter Geltung des Haustürwiderrufgesetzes9 (HWiG) zu erfolgen hat. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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