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ID:36658
Type:L/documents; literature
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Müller, Markus
Title:Ablaufhemmung nach § 211 BGB bei der Vorlegungsfrist für Inhaberschuldverschreibungen (§ 801 BGB) - eine exemplarische Untersuchung zur Behandlung von Ausschlussfristen -
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:13-19
Publishing date:01/07/2005
A. Einleitung

Bis in die 90er Jahre hinein waren Tafelgeschäfte weit verbreitet. Anleiheemittenten gaben dafür effektive Stücke aus, die von den Anlegern nicht in die Sammelverwahrung (§ 5 DepotG) gegeben wurden. So sind heute noch effektive Stücke vor allem älterer Anleihen im Umlauf, auch wenn Sammelurkunden gern. § 9a DepotG effektive Stücke bei neuen Anleiheemissionen zur Ausnahme machen'. Effektive Stücke können im Erbfall, etwa als Fund in einem Bankschließfach, folgendes Problem aufwerfen. Der Eigentümer einer Inhaberschuldverschreibung muss diese nach Endfälligkeit innerhalb der Vorlegungsfrist des § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend machen. Wird die Frist versäumt, erlischt das Recht auf Rückzahlung des dem Anleiheemittenten überlassenen Kapitals2. Fraglich ist, ob die Vorlegungsfrist im Erbfall gehemmt ist. Gemäß § 211 BGB tritt die Verjährung eines zu einem Nachlass gehörenden Anspruchs nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Annahme der Erbschaft ein. In der Literatur wird die Anwendung der Ablaufhemmung des § 211 BGB auf die Vorlegungsfrist des § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB abgelehnt. Rechtsprechung liegt zu dieser Frage noch nicht vor. Die Ablehnung hält einer kritischen Analyse nicht stand, insbesondere nicht einer sorgfältigen Auswertung der Rechtsprechung des BGH zur analogen Anwendung von Vorschriften aus dem Verjährungsrecht auf Ausschlussfristen. Das Thema ist ein hervorragendes Beispiel für die allgemeine Notwendigkeit einer modernen Analyse von Ausschlussfristen, die überaus zahlreich sind, vgl. z.B. § 13 ProdHaftG, § 4 KSchG (str.), § 246 Abs. 1 AktG, § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG, § 12 Abs. 3 VVG, § 89b Abs. 4 Satz 2 HGB.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 20/01/06. Last changed: 22/03/06.
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