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ID:36656
Type:L/documents; literature
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Lehleiter, Gunther; Hoppe, Christian
Title:Anlegerhaftung bei Objektfinanzierungen in geschlossenen Immobilienfonds - Anmerkung zu den jüngsten Entscheidungen des II. und XI. Zivilsenates des BGH zur Fremdgeschäftsführung -
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2213-2218
Publishing date:11/26/2005
1. Einleitung

Die Problematik der Haftung von Anlegern bei geschlossenen Immobilienfonds hat in der Rechtsprechung und Literatur der jüngsten Zeit viel Aufmerksamkeit gefundene. Beigetragen hierzu hat nicht unerheblich die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zur Haftung von Anlegern betreffend die Finanzierung ihrer Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds, insbesondere durch die Urteile vom 14.6.2004. Diese Rechtsprechung hat sowohl Zuspruch4 als auch nachhaltige Kritik- erfahren.
Thema der nachfolgenden Ausführungen soll jedoch nicht die Rechtsprechung zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds sein (so genannte Beitrittsfinanzierung), sondern vielmehr die - in der Literatur bis jüngst weitgehend unbeachtete - Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Anleger für Verbindlichkeiten, die die Fonds-GbR selbst eingegangen ist (so genannte Objektfinanzierung). Diese steht in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung den Fällen der Beitrittsfinanzierung nicht nach. Ausgegangen werden soll dabei von den Fällen, da die Objektfinanzierung für die Fonds-GbR durch einen Geschäftsbesorger oder Treuhänder vorgenommen wurde, der seinerseits sowohl von der FondsGbR als auch den Gesellschaftern umfassend bevollmächtigt war, jedoch keine Erlaubnis nach dem RBerG inne hatte. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit die Anleger als Fonds-Gesellschafter für die Bank, die der FondsGbR ein Darlehen gewährte, als Haftungsschuldner in Betracht kommen. Der II. Zivilsenat hat sich mit einer vergleichbaren Fragestellung jüngst im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde auseinandersetzen müssen". Der XI. Zivilsenat hat hierzu bereits mehrere Entscheidungen getroffen, die im Rahmen der folgenden Ausführungen vorgestellt werden. Dabei hat er Kritik von Ulmern und auch Habersack12 empfangen. Der weitere Gang beschäftigt sich zunächst mit der Haftung der Fonds-GbR selbst, bevor die Haftung der Anleger untersucht wird13. Dabei wird sich zeigen, dass die Kritik an der Rechtsprechung des BGH zu Objektfinanzierungsfällen unberechtigt ist.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 20/01/06. Last changed: 22/03/06.
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