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ID:36578
Type:L/documents; literature
Area:SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing
Keywords:Anleger,private; Kapitalanlagen; Immobilienfonds,geschlossene; Immobilienerwerb; Kreditfinanziert; Verbundene Geschäfte; Kreditvertrag; Kreditinstitute; Anlageberatung,unseriöse; Beratungsqualität,ungenügende
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wagner, Klaus-R.
Title:Zivilrechtliche Folgen für ausstiegswillige Anleger notleidender geschlossener Immobilienfonds
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2240-2250
Publishing date:11/13/2004
Die Anzahl notleidender geschlossener Immobilienfonds ist nicht geringer geworden, die Anzahl damit im Zusammenhang stehender veröffentlichter Gerichtsentscheidungen und Fachveröffentlichungen hat explosionsartig zugenommen. Die Krise von Fonds, an denen Kapitalanleger sich beteiligt haben, wurde in vielen Fällen zum Anlass für Rechtsstreitigkeit genommen, die teilweise bis zu 10 Jahren nach Beitritt begonnen werden. Die Klagebegründung wird jedoch oft darin gesucht, man sei als Kapitalanleger vor Jahren unzureichend bis nicht aufgeklärt bzw. beraten worden, die Widerrufsbelehrung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt etc. Rechtsstreitigkeiten werden gegen finanzierende Kreditinstitute, Anlagevermittler, Anlageberater, Vertriebsgesellschaften, Initiatoren, ja sogar mit der eigenen Fondsgesellschaft geführt. Und um davon abzulenken, warum einem dies alles erst Jahre später einfällt, wird in Presse und Fernsehen sowie via Internet von interessierten Kreisen, die in solchen Anlegerprozessen ein interessantes Geschäft sehen, von „Schrottimmobilien", „drückervermittelten" Immobilienbeteiligungen und „unseriösen" (was ist das ?) Kapitalanlagen gesprochen, denen als unmündig dargestellte Kapitalanleger hilflos ausgesetzt gewesen seien. Ziel solcher Rechtsstreitigkeiten, soweit von Kapitalanlegern angestrengt, ist i.d.R., aus der Fondsbeteiligung auszuscheiden, wirtschaftlich das wieder zurückzuerhalten, was man finanziell aufgewandt hat, in Anspruch genommene Kredite nicht mehr zurückzahlen zu müssen und in Anspruch genommene Steuervorteile behalten zu können. Ein interessantes Steuermodell, wenn es gelingen würde, könnte man meinen.

Aber: Soweit Krisenmanagement nicht gewählt wird und Kapitalanleger sich per Gerichtsverfahren von Beteiligungen zu trennen suchen, geschieht dies oft auch zu Lasten von Mit-Kapitalanlegern. Und, was mitunter verkannt wird: Das eigene diesbezügliche Vorgehen von Kapitalanlegern kann auch zu negativen steuerlichen Konsequenzen führen, für diese und Mit-Kapitalanleger. Es kann mithin dazu kommen, dass Kapitalanleger in gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Fonds, dem die Fondsinvestition finanzierenden Kreditinstitut, dem die Beteiligung finanzierenden Kreditinstitut und dem Finanzamt verwickelt sein können, ein teueres und mit unsicherem Ausgang verbundenes Unterfangen, von dem auch das werbewirksame Verbreiten von Erfolgsmeldungen durch bestimmte Anwaltskanzleien betreffend einzelner gewonnener - nicht immer repräsentativer - Gerichtsentscheidungen zu Teilaspekten nicht ablenken sollte, zumal über negativ verlaufene Prozesse kaum berichtet wird, so dass ein statistischer Vergleich von Chancen und Risiken nicht möglich ist.
Nachfolgend sollen an Hand einzelner Themenkomplexe neuere Entwicklungen aufgezeigt werden. Dabei wird die Vorlage des LG Bochum ausgenommen, weil sie keinen Fall einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds betraf und die gemeinschaftsrechtliche Rechtslage bei Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds um einiges ungleich komplizierter ist als bei Erwerb von sog. Einzeleigentum. […]
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 16/01/06. Last changed: 23/10/07.
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