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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 36577 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Wertpapiergeschäfte; Aktien; Neuer Markt; ad hoc Publizität; Täuschung; Schädigung,sittenwidrige | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Spindler, Gerald | Title: | Persönliche Haftung der Organmitglieder für Falschinformationen des Kapitalmarktes - de lege lata und de lege ferenda - | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2089-2098 | Publishing date: | 10/23/2005 | Seit dem Platzen der Spekulationsblase an den deutschen Börsen und den damit im Zusammenhang stehenden Skandalen ist der Ruf nach einer Verbesserung des Anlegerschutzes immer lauter geworden. Die zahlreichen Vorschläge und die in den einzelnen geführten Prozessen deutlich gewordenen Defizite der geltenden Anspruchsgrundlagen führten zunächst zur Einführung der §§ 37b und 37c WpHG, die eine Haftung des Emittenten, also der juristischen Person, für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen vorsehen. Doch angesichts der meist mit den Skandalen verbundenen Insolvenzen steht die persönliche Haftung der Organmitglieder im Mittelpunkt der Diskussion. Die Entwicklung hat ihren vorläufigen Höhepunkt in den Urteilen des BGH in den sog. Infomatec-Prozessen sowie dem im Oktober 2004 erwarteten, in einigen Grundzügen schon jetzt bekannt gewordenen Entwurf eines Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes gefunden. Zusätzliche Brisanz erhält die Thematik durch die Erweiterung des Kreises der adhoc-pflichtigen Tatsachen und der Kursmanipulation nach § 20a WpHG durch das AnSVG. Auch wenn die rechtspolitische Bewertung der Vorschläge zur persönlichen Haftung der Organmitglieder im Vordergrund steht, kommt diese nicht ohne eine Bestandsaufnahme des status quo de lege lata aus. Demgemäß werden vor allem die Infomatec-Entscheidungen des BGH zunächst einer kurzen kritischen Würdigung unterzogen, die zeigen wird, dass das Urteil wohl zu optimistisch als Durchbruch empfunden wird: […] | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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