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ID:36576
Type:L/documents; literature
Area:FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche
Keywords:Geldwäsche; Bekämpfung; EU-Richtlinien; EG-Richtlinien; Gesetzentwurf
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Höche, Thorsten
Title:Der Entwurf einer dritten EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:8-14
Publishing date:01/08/2005
Der erste Meilenstein der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung der Europäischen Union wurde im Jahr 1991 gelegt, in dem die erste Richtlinie des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche 91/308/EWG erlassen wurde. Im Fokus stand seinerzeit vor allem - wenngleich nicht allein - die Bekämpfung der Drogenkriminalität. Von der mit der Richtlinie initiierten Inpflichtnahme der Kreditwirtschaft versprach sich der Richtliniengeber zum einen zusätzliche Ermittlungsansätze bei der Strafverfolgung durch die Schaffung von „Papierspuren" und Verdachtshinweisen und zum anderen einen stärkeren Schutz vor einem Eindringen Organisierter Schwerstkriminalität in den legalen Wirtschaftskreislauf. Insbesondere der Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs der Richtlinie diente die zweite EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie 2001/97/EG vom 4. Dezember 2001, indem unter anderem die rechtsberatenden Berufe in den Adressatenkreis aufgenommen wurden. Ferner wurden der Bereich der GeldwäscheVortaten erweitert und neue Bestimmungen für die Identifizierung von Personen eingeführt, die dem Identifizierungspflichtigen bei der Identitätsprüfung nicht persönlich gegenüber stehen (so genannte Fernidentifizierung).
Schon die erste Richtlinie von 1991 nahm Bezug auf internationales „soft law", namentlich auf die im April 1990 erstmals publizierten „40 Empfehlungen" der Financial Action Task Force an Money Laundering (FATF). Bei der FATF handelt es sich um eine von den G-7 Staaten ins Leben gerufene und bei der OECD angesiedelte internationale Arbeitsgruppe, der inzwischen mehr als 30 Staaten und supranationale Organisationen angehören. […]
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 16/01/06. Last changed: 14/08/07.
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