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ID:36557
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; KX/Alternat.Finanzierungsformen: microfinance; Bildungsfinanzierung, Kreditrisikohandel; reverse mortgage; Wertpapierkredite
Keywords:Kreditinstitute; Kreditrisiko-Management; Kreditrisikohandel; Kreditportfolio; Verbriefung; Securization; Datenschutz; Bankgeheimnis; Abtretungsverbot
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Nobbe, Gerd
Title:Bankgeheimnis, Datenschutz und Abtretung von Darlehensforderungen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1537-1540
Publishing date:08/20/2005
Bis zum Jahre 2003 war das Bankgeheimnis in Deutschland in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung jahrzehntelang kein (aktuelles) Thema. Das Reichsgerichte hat sich damit nur in drei Entscheidungen kurz befasst. Diese beschränken sich auf die Anerkennung einer Rechtspflicht von Kreditinstituten, aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses über ihren Geschäftsverkehr und die dabei gewonnene Kenntnis über die Vermögensverhältnisse von Kunden Stillschweigen zu bewahren. Die Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs zum Bankgeheimnis lassen sich in drei kurzen Sätzen referieren: Danach ist die Verpflichtung, aus Anlass der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Tatsachen Dritten nicht ohne gerechtfertigten Grund mitzuteilen, selbstverständlicher Bestandteil eines Bankvertrages2 bzw. eines Kreditvertrages3. Die Pflicht erstreckt sich auf alle Tatsachen, die der Kunde geheim zu halten wünscht'. Sie endet nicht mit dem Tod des Kunden; eine etwaige Kollision zwischen dem Bankgeheimnis und dem Aufklärungs- oder Auskunftsanspruch eines anderen Kunden ist durch Interessen- und Güterabwägung zu lösen-. Weitergehende erhellende Erkenntnisse boten auch die wenigen bekannt gewordenen instanzgerichtlichen Entscheidungen', zum Bankgeheimnis nicht. Bei Publikationen zum Bankgeheimnis war sogar das bei juristischen Schriften nahezu einmalige Phänomen zu beobachten, dass ihr Umfang mit nahezu jeder Neuauflage schrumpfte.

Erst zwei schlagzeilenträchtige, wirtschaftlich sehr bedeutsame Entscheidungen des 21. Zivilsenats des OLG München vom 10. Dezember 2003 und des 8. Zivilsenats des OLG Frankfurt a.M. vom 25. Mai 2004 haben das Bankgeheimnis zu einem hochaktuellen Diskussionsthema werden lassen. Das OLG München9 hat in seinem Urteil, auf das angesichts der im Dezember 2005 vor dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs anstehenden Revisionsverhandlung im Folgenden verständlicherweise nicht eingegangen werden kann, Äußerungen des ehemaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank AG und damaligen Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Banken, Dr. Rolf E. Breuer, in einem Fernsehinterview vom 3. Februar 2002 über Dr. Leo Kirch und seine Unternehmensgruppe als eine schuldhafte Verletzung des Bankgeheimnisses angesehen und festgestellt, dass die Deutsche Bank AG schadensersatzpflichtig sei. Das OLG Frankfurt a.M.10 hat die Abtretung von streitigen Darlehensforderungen der in Insolvenz gefallenen Gontard- und Metallbank AG an die US-amerikanische Fondsgesellschaft Lone Star an einem aus dem Bankgeheimnis abgeleiteten Abtretungsverbot scheitern lassen und deshalb als unwirksam angesehen.
[…]
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/01/06. Last changed: 19/09/07.
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