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ID:36531
Type:L/documents; literature
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Servatius, Wolfgang
Title:Die AGB-rechtliche Behandlung von Vorschusszinsen im Sparverkehr
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:295-302
Publishing date:08/30/2005
Das Recht des Sparverkehrs ist heute weitgehend liberalisiert. Während früher noch eine gesetzliche Kündigungsfrist bestand und die Kreditinstitute verpflichtet waren, im Fall vorzeitiger Abhebungen Vorschusszinsen zu erheben, sind solche Gestaltungen nunmehr allein Gegenstand des jeweiligen Sparvertrages. Sie finden in der Praxis weite Verbreitung. In den AGB der Kreditinstitute sind mehr oder weniger ähnliche Klauseln über Kündigungsfristen bei Spareinlagen und die Erhebung von „Vorschusszinsen", „Vorverfügungs- oder Vorfälligkeitspreisen" oder Ähnlichem für den Fall der einverständlichen vorzeitigen Abhebung aufgenommen. So heißt es zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG unter den „Bedingungen für Sparkonten":
Nr. 6: Von einem Sparkonto mit 3 Monaten Kündigungsfrist kann innerhalb eines Kalendermonats über Beträge bis zu 2 000 € ohne Kündigung verfügt werden, soweit es sich um eine Spareinlage von Privatpersonen oder einer mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtung handelt.
Nr. 7: Ein Anspruch auf Rückzahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist besteht, sofern nicht Nr. 6 anwendbar ist, nicht. Stimmt die Bank in einem Ausnahmefall gleichwohl einer vorzeitigen Rückzahlung zu, so werden Vorschusszinsen gemäß Aushang »Zinssätze für Geldanlagen« abgezogen.
Nach den Bedingungen der Bayerischen Hypotheken- und Vereinsbank AG gilt Folgendes:
Von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2 000 € für jedes Sparkonto innerhalb von einem Kalendermonat abgehoben werden. Der „VorVerfügungspreis" in Höhe von 0,25% ist zeitunabhängig und einmalig aus dem vorzeitig zurückbezahlten Sparbetrag zu entrichten.
Nachfolgend soll untersucht werden, welche rechtlichen Grenzen der Gestaltungsfreiheit solchen Vorschusszinsregelungen unter dem Aspekt des AGB-Rechts gezogen sind.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 12/01/06. Last changed: 12/01/06.
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