FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(34311)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:34311
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle,
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Kapitalanlagen; EU-Richtlinien; EG-Richtlinien
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hopt, Klaus J.; Voigt, Hans-Christoph
Title:Prospekt- und Kapitalmarktinformationshaftung : Recht und Reform in der Europäischen Union, der Schweiz und den USA
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1801-1804
Publishing date:09/11/2004
Im August 2002 beauftragte das Bundesministerium der Finanzen das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht unter Leitung des Direktors Professor Klaus J. Hopf und des wissenschaftlichen Referenten Dr. Hans-Christoph Voigt mit der Erstellung einer funktional-rechtsvergleichenden Untersuchung zum Thema „Darstellung und Vergleich der Vorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zur Prospekthaftung". Der Gutachtenauftrag erfolgte vor dem Hintergrund der vorbereitenden Arbeiten an der neuen Prospektrichtlinie, die die bisherige Börsenprospekt- und Emissionsprospektrichtlinien ersetzt. Sie ist am 31. Dezember 2003 in Kraft getreten und kodifiziert die Bedingungen für die Erstellung, Billigung und Verbreitung von Wertpapierprospekten erstmals in einem einheitlichen Text. Die Prospektrichtlinie verfolgt zwei große Ziele, die sich als Funktionenschutz und Individualschutz gegenseitig bedingen: Zunächst will sie die Markteffizienz bei Wertpapieremissionen steigern, indem sie die Rahmenbedingungen für gemeinschaftsweite Kapitalanlagen und Kapitalbeschaffung verbessert. Dem dient insbesondere die Einführung eines einheitlichen Europäischen Passes für Emittenten, der an die Stelle des lückenhaften und komplizierten Systems der gegenseitigen Anerkennung von Wertpapierprospekten tritt. Das zweite große Ziel der Prospektrichtlinie liegt in der Verbesserung des Anlegerschutzes. Dieser setzt nicht nur eine ausreichende Informationsversorgung des Anlegerpublikums voraus, sondern auch ein wirksames Sanktionensystem für den Fall, dass den Anforderungen an eine richtige und vollständige Information des Anlegers nicht Rechnung getragen wird. Insoweit erweist sich die Prospektrichtlinie als lückenhaft: Sie enthält lediglich einen Verweis auf die bislang nicht harmonisierten zivilrechtlichen Haftungsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten. Aufgabe des Gutachtens war es daher, aus rechtsvergleichender Sicht Ansatzpunkte für eine künftige europaweite Harmonisierung der Prospekthaftung aufzuzeigen. Die Arbeiten an dem Gutachten wurden ergänzt durch eine Untersuchung der Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen auf dem Sekundärmarkt. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Untersuchung thesenartig dargestellt.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 07/10/04. Last changed: 10/03/08.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.