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ID:33962
Type:L/documents; literature
Area:EV/Verschuldung, Überschuldung, Sozialhilfe, Armut,; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditvertrag; Kontokorrentkredite; Kreditinstitute; Kontopfändung; Einkommen; Pfändbarkeit; Pfändungsschutz; Pfändungsfreigrenzen; Abtretung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Scholz Löhning, Cordula
Title:Der Zugriff von Kreditinstituten auf Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1116-1121
Publishing date:06/05/2004
Durch Gesetz vom 13.12.2001, in Kraft getreten zum 1.1.2002, sind die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen von 1.209,- DM auf 930,- € erhöht worden, § 850c Abs. 1 Satz ZPO. Seitdem stellt sich verstärkt die Frage, ob und inwieweit Kreditinstitute auf pfändungsfreies Einkommen zugreifen können.
[…]
§ 394 BGB und § 850k ZPO stehen einer Verrechnung von unpfändbaren Teilen der Arbeitseinkommens innerhalb des Kontokorrents nicht entgegen. Das ergibt sich zum einen aus der Funktionsweise des bankrechtlichen Kontokorrents, zum anderen aus der Gesetzestechnik des § 850k ZPO. Für eine analoge Anwendung beider Normen fehlt es an dem typischen Zwangselement der Vollstreckung.
Anders ist die Lage bei § 400 BGB. Er erlaubt nur eine wirksame Sicherungsabtretung pfändbarer Forderungen und nimmt damit dem Forderungsinhaber auch die Möglichkeit freiwilliger Verfügung über seine Forderung. Im Vergleich zu § 394 BGB, aber auch zur freien Übertragbarkeit von Eigentum zu Sicherungszwecken, erscheint § 400 BGB systemfremd. Aus diesem Grund wird hier eine Einschränkung von § 400 BGB vorgeschlagen, soweit die Sicherungsabtretung von Lohn- bzw. Gehaltsforderungen einen Dispositionskredit als Vorschuss auf kommende Einkünfte sichert.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 25/06/04. Last changed: 25/06/04.
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