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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 33962 | Type: | L/documents; literature | Area: | EV/Verschuldung, Überschuldung, Sozialhilfe, Armut,; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Kreditvertrag; Kontokorrentkredite; Kreditinstitute; Kontopfändung; Einkommen; Pfändbarkeit; Pfändungsschutz; Pfändungsfreigrenzen; Abtretung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Scholz Löhning, Cordula | Title: | Der Zugriff von Kreditinstituten auf Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1116-1121 | Publishing date: | 06/05/2004 | Durch Gesetz vom 13.12.2001, in Kraft getreten zum 1.1.2002, sind die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen von 1.209,- DM auf 930,- € erhöht worden, § 850c Abs. 1 Satz ZPO. Seitdem stellt sich verstärkt die Frage, ob und inwieweit Kreditinstitute auf pfändungsfreies Einkommen zugreifen können. […] § 394 BGB und § 850k ZPO stehen einer Verrechnung von unpfändbaren Teilen der Arbeitseinkommens innerhalb des Kontokorrents nicht entgegen. Das ergibt sich zum einen aus der Funktionsweise des bankrechtlichen Kontokorrents, zum anderen aus der Gesetzestechnik des § 850k ZPO. Für eine analoge Anwendung beider Normen fehlt es an dem typischen Zwangselement der Vollstreckung. Anders ist die Lage bei § 400 BGB. Er erlaubt nur eine wirksame Sicherungsabtretung pfändbarer Forderungen und nimmt damit dem Forderungsinhaber auch die Möglichkeit freiwilliger Verfügung über seine Forderung. Im Vergleich zu § 394 BGB, aber auch zur freien Übertragbarkeit von Eigentum zu Sicherungszwecken, erscheint § 400 BGB systemfremd. Aus diesem Grund wird hier eine Einschränkung von § 400 BGB vorgeschlagen, soweit die Sicherungsabtretung von Lohn- bzw. Gehaltsforderungen einen Dispositionskredit als Vorschuss auf kommende Einkünfte sichert. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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