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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 33955 | Type: | L/documents; literature | Area: | KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe | Keywords: | Verbraucherkredite; Konsumentenkredite; Kreditvertrag; Kündigungsrecht; Zinsen; Fristen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Becher, Johann G.G.; Lauterbach, Michael | Title: | Darlehenskündigung nach § 490 Abs. 2 BGB wegen günstigerer Zinskonditionen? | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1163-1168 | Publishing date: | 06/12/2004 | Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung wurde zum 1.1.2002 auch das Darlehensrecht neu gefasst. Titel 3 (§§ 488 ff. BGB) enthält nun die allgemeinen Regelungen zum Gelddarlehen, einschließlich des Verbraucherkredits. Das Sachdarlehen, bei dem an Stelle von Geld andere vertretbare Sachen als Darlehen gewährt werden und das bis dahin vom Darlehensbegriff des § 607 BGB (in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) mit erfasst war, wurde eigenständig in Titel 7 (§§ 607 ff. BGB) geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber im Zuge seiner Kodifizierungsbemühungen in § 490 Abs. 2 auch ein „heißes Eisen“ des Kreditvertragsrecht angepackt: die vorzeitige Tilgung und Auflösung eines grund- oder schiffspfandrechtlich gesicherten Festzinsdarlehens gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Er hat dabei immer dann dem Darlehensnehmer eines Festzinskredits ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung der Fristen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB eingeräumt, wenn dessen „berechtigte Interessen dies gebieten“ (vgl. § 490 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „berechtigten Interessen“ – etwa durch Fallgruppenbildungen – überließ der Gesetzgeber bewusst Rechtsprechung und Rechtslehre. […] | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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