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ID:32521
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Aktien; ad hoc Publizität; Schadensersatz; Anleger,private; Haftung; WpHG; Wertpapierhandelsgesetz; Publizitätspflicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Rössner, Michael-Christian; Bolkart, Johannes
Title:Rechtliche und verfahrenstaktische Analyse des Vorgehens geschädigter Anleger bei fehlerhaften Unternehmensmeldungen / Rössner, Michael-Christian; Bolkart, Johannes
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:953-960
Publishing date:05/17/2003
Das Urteil des LG Augsburg vom 24.11.2002 (sog. Infomatec - Fall), in dem erstmals in der deutschen Börsengeschichte ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Ad-hoc-Mitteilungen anerkannt wurde, löste unter Anlegern eine wahre Schadensersatzeuphorie aus. Mittlerweile wurde das Urteil in der Berufungsinstanz aufgehoben, weitere gerichtliche Erfolge konnten nicht beobachtet werden.
Trotz der schwierigen und für die Anleger insgesamt als ungünstig zu bezeichnende Rechtslage wird weiterhin versucht, Geschädigten in Masseverfahren zu ihrem Recht zu verhelfen. Allein für ein Vorgehen gegen Vorstände des Unternehmens EM.TV ist es einer Kanzlei nach eigenen Angaben gelungen, mehr als 600 Mandanten zu akquirieren. Die Hoffnung, verlorenes Investitionskapital zurückzuerlangen, motiviert die Betroffenen dazu, ein hohes Kostenrisiko und die Gefahr, durch die Rechtsverfolgung weitere empfindliche Vermögenseinbußen zu erleiden, einzugehen.
Das Urteil des LG Augsburg vom 24.11.2002 (sog. Infomatec-Fall), in dem erstmals in der deutschen Börsengeschichte ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Ad-hoc-Mitteilungen anerkannt wurde, löste unter Anlegern eine wahre Schadensersatzeuphorie aus. Mittlerweile wurde das Urteil in der Berufungsinstanz aufgehoben, weitere gerichtliche Erfolge konnten nicht beobachtet werden.
Trotz der schwierigen und für die Anleger insgesamt als ungünstig zu bezeichnenden Rechtslage wird wieterhin versucht, Geschädigten in Massenverfahren zu ihrem Recht zu verhelfen.
Im Folgenden sollen die wesentlichen Kriterien aufgezeigt werden, an denen sich eine Entscheidung für oder gegen die Beteiligung an einem Massenverfahren gegen Vorstände wegen Informationspflichtverletzungen gegenüber dem Kapitalmarkt orientieren sollte.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 26/09/03. Last changed: 26/03/04.
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