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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 31559 | Type: | L/documents; literature | Area: | EI/private Haushalte: Verbraucherkonkurs, Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung; Inkasso, Schuldenbeitreibung; UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung | Keywords: | Insolvenzverfahren; Insolvenzplan; Gläubigerversammlung; Gläubigerbefriedigung; Eigenverwaltung; Zusammensetzung; Beteiligungen; Stimmrecht | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Pape, Gerhard | Title: | Die Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Kreditwirtschaft Teil I und Teil II | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 313 - 321; 361 - 369 | Publishing date: | 02/15/2003 | Die Gläubigerautonomie im Insolvenzverfahren gehört zu den tragenden Säulen, auf denen die Insolvenzabwicklung ruht. Anders als im Verfahren der Individualzwangsvollstreckung, in dem die Durchsetzung der im Erkenntnisverfahren erstrittenen Titel weit gehend in die Hände staatlicher Vollstreckungsorgane wie des Gerichtsvollziehers und der Vollstreckungsgerichte gelegt ist, gibt es im Insolvenzverfahren ein sehr viel umfassenderes Mitspracherecht der Gläubiger, das darauf angelegt ist, die Verfahrensabwicklung frei von staatlichen Zwängen und gerichtlichen Vorgaben zu gestalten. Zwar steht die Verfahrensabwicklung durch den Insolvenzverwalter unter Aufsicht des Insolvenzgerichts. Die wirtschaftlichen Vorgaben für das Verfahren werden aber nicht durch das Insolvenzgericht, sondern durch die Insolvenzgläubiger bestimmt, sofern diese ihre Mitwirkungsrechte im Insolvenzverfahren tatsächlich wahrnehmen. Hieraus folgt für die Kreditwirtschaft, die von Insolvenzverfahren regelmäßig am stärksten betroffen ist, weil sie die höchsten Forderungen hat und damit auch erhebliche Verlustrisiken tragen muss, dass sie über die Mitwirkung im Rahmen der Gläubigerselbstverwaltung sehr viel Einfluss auf die Durchführung des Verfahrens ausüben kann. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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