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ID:31559
Type:L/documents; literature
Area:EI/private Haushalte: Verbraucherkonkurs, Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung; Inkasso, Schuldenbeitreibung; UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung
Keywords:Insolvenzverfahren; Insolvenzplan; Gläubigerversammlung; Gläubigerbefriedigung; Eigenverwaltung; Zusammensetzung; Beteiligungen; Stimmrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Pape, Gerhard
Title:Die Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Kreditwirtschaft
Teil I und Teil II
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:313 - 321; 361 - 369
Publishing date:02/15/2003
Die Gläubigerautonomie im Insolvenzverfahren gehört zu den tragenden Säulen, auf denen die Insolvenzabwicklung ruht.
Anders als im Verfahren der Individualzwangsvollstreckung, in dem die Durchsetzung der im Erkenntnisverfahren erstrittenen Titel weit gehend in die Hände staatlicher Vollstreckungsorgane wie des Gerichtsvollziehers und der Vollstreckungsgerichte gelegt ist, gibt es im Insolvenzverfahren ein sehr viel umfassenderes Mitspracherecht der Gläubiger, das darauf angelegt ist, die Verfahrensabwicklung frei von staatlichen Zwängen und gerichtlichen Vorgaben zu gestalten. Zwar steht die Verfahrensabwicklung durch den Insolvenzverwalter unter Aufsicht des Insolvenzgerichts. Die wirtschaftlichen Vorgaben für das Verfahren werden aber nicht durch das Insolvenzgericht, sondern durch die Insolvenzgläubiger bestimmt, sofern diese ihre Mitwirkungsrechte im Insolvenzverfahren tatsächlich wahrnehmen. Hieraus folgt für die Kreditwirtschaft, die von Insolvenzverfahren regelmäßig am stärksten betroffen ist, weil sie die höchsten Forderungen hat und damit auch erhebliche Verlustrisiken tragen muss, dass sie über die Mitwirkung im Rahmen der Gläubigerselbstverwaltung sehr viel Einfluss auf die Durchführung des Verfahrens ausüben kann.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 25/04/03. Last changed: 18/06/03.
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