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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 31304 | Type: | L/documents; literature | Area: | SD/Finanzderivate: Zertifikate, Optionen, Futures, hedge-fonds, private equity, Terminbörsen | Keywords: | Termingeschäfte; Optionsscheine; Börsentermingeschäftsfähigkeit; Wertpapierhandelsgesetz; WpHG; Anwendungsbereich; Aufklärungspflichten; Schadensersatz; Informationspflicht | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Casper, Matthias | Title: | Das neue Recht der Termingeschäfte | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 161-168 | Publishing date: | 01/25/2003 | Der nachfolgende Beitrag möchte die Einzelheiten des neuen Rechts der Termingeschäfte vorstellen und Anwendungsschwierigkeiten ausloten, ohne jedes Detail der Neuregelung zu analysieren. Es muss vielmehr bei vier Fragen ein Schwerpunkt gesetzt werden: Zum einen gilt es zu klären, was unter einem Finanztermingeschäft zu vertsehen ist, und ob sich eine Vereinfachung gegenüber der bisher nicht abreißenden Diskussion um die Frage ergibt, was unter einem Börsentermingeschäft zu verstehen ist. Angesprochen ist neben dem so umrissenen sachlichen Anwedungsbereich auch der persönliche Anwendungsbereich der neuen Vorschriften. Zum zweiten ist kurz danach zu fragen, ob sich Abweichungen hinsichtlich der Anforderungen an Inhalt und Art der Information ergeben. Im Mittelpunkt steht dann drittens die Frage, wie der Anspruch auf Schadensersatz zu bestimmen ist. Auf der Rechtsfolgenseite gilt es insbesondere zu klären, ob im Wege der allgemein bürgerlich-rechtlichen Naturalrestitution eine Aufhebung des Vertrags verlangt werden kann, oder ob der Schadensersatz mangels Kausalität entfällt, wenn der gut informierte Anleger der unterbliebenen, standardisierten Information gar nicht bedurft hätte. Schlussendlich ist viertens die Neuregelung im Vergleich mit der bisherigen Rechtslage einer kurzen rechtspolitischen Würdigung zu unterziehen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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