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ID:29387
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; KA/Kredit, allgemein; FA/Finanzdienstleistungen: insgesamt - weltweit - grenzüberschreitend, Allfinanz
Keywords:Finanzdienstleistungsmarkt; Bankenaufsicht; Wertpapieraufsicht; BAKred; Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; BAFin; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; BAV; Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen; BAWe; Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel; Strukturreform; Organisationsstruktur; Allfinanz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hagemeister, Hans-Otto
Title:Die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1773 - 1780
Publishing date:08/31/2002
Durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht ist mit Wirkung vom 1. Mai 2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht errichtet worden. Kernstück dieses Artikelgesetzes ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz- FinDAG- ; nach dessen § 1 die bisherigen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel zu einer neuen bundesunmittelbaren , rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengelegt werden.
Das FinDAG enthält damit zwei unterschiedliche Neuerungen, über die in der Öffentlichkeit nicht immer mit der erforderlichen Trennschärfe diskutiert worden ist, nämlich
- die Verwirklichung des Allfinanz- Konzeptes durch Zusammenlegung der drei bisherigen Aufsichtsämter, sowie
- die Errichtung der neuen Aufsichtsinstitutionen in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Beides ist nicht unbedingt denklogisch miteinander verbunden. Man hätte das Allfinanz- Konzept auch durch Errichtung einer einheitlichen Behörde verwirklichen können. Umgekehrt wäre es auch möglich gewesen, die bisherigen Bundesaufsichtsämter- oder auch ur einzelne von ihnen- in Anstalten öffentlichen Rechts umzuwandeln.
Der Name der Bundesanstalt ist allerdings- abgesehen von einer sprachlichen Schwerfälligkeit- insofern mißverständlich, als man annehmen könnte, die Anstalt sei nur für die Aufsicht über Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 a des Gesetzes über das Kreditwesen ( KWG) zuständig. Indes war eine treffendere Bezeichnung nur schwer zu finden; der Alternativvorschlag „Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht“ ist ebenfalls nicht exakt; genauere Bezeichnungen wären sprachlich allein von der Länge her nicht möglich gewesen. Bei der jetzigen Namensgebung hat sicherlich die leichte Übersetzbarkeit ins Englische eine Rolle gespielt („Federal Financial Services Authority“), was angesichts der wichtigen internationalen Zusammenarbeit nicht ohne Bedeutung ist.
I. Vorgeschichte
II. Das Allfinanz- Konzept
III. Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
IV. Rechts- und Fachaufsicht
V. Sitz
VI. Die Organe der Anstalt
VII. Weitere Gremien der Anstalt
VIII. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank im Bereich der Bankenaufsicht
IX. Fazit
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/09/02. Last changed: 13/09/02.
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