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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 29386 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZO/online Zahlungsverkehr: micro-payment, e-commerce, digitale Zahlungsmittel, pay pal | Keywords: | direct-banking; home-banking; online banking; Internet; Direktbanken; Verkaufsprospekte; Prospekthaftung; Aufklärungspflichten; Anlegerschutz; Investmentfonds | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Kaperschmidt, Sabine | Title: | Rechtsfragen des Vertriebs von Investmentfonds im Internet | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1747 - 1756 | Publishing date: | 09/24/2002 | A. Einleitung In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagengesellschaft (KAG) die Gelder der Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten ( Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Immobilien, stille Beteiligungen) gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen und fachmännisch zu verwalten (§ 1 KAAG). Für den Vertrieb ausländischer Investmentanteile ist durch das AuslInvestmG geregelt. Das AuslInvestmG kennt keine ausdrückliche Vertriebserlaubnis für den öffentlichen Vertrieb ausländischer Investmentanteile. Formelle Vertriebsvoraussetzungen ist eine Art Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) (Vertriebsanzeige gem. § 7 AuslInvestmG). Der Vertrieb darf aufgenommen werden, wenn seit dem Eingang der vollständigen Anzeige drei Monate verstrichen sind, ohne daß die Behörde die Aufnahme des Vertriebs untersagt hat ( § 8 Abs. 1 AuslInvestmG). Diese Ausführungen zum ersten Abschnitt des AuslInvestmG gelten für ausländische Investmentanteile im Sinne von § 1 AuslInvestmG. Das Gesetz legt an den Begriff der Investmentanteile als „Anteile(n) an einem ausländischen Recht unterstehenden Vermögen aus Wertpapieren, Forderungen aus Gelddarlehnen,....., Einlagen oder Grundstücken“. Das Erste Finanzmarktförderungsgesetz von 1990 hat in das AuslInvestmG einen zweiten Abschnitt (§§ 15 ff.) eingefügt, der verkürzte Anforderungen an den Vertrieb und die Registrierung solcher ausländischer Wertpapier-Investmentfondsanteile stellt, die von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem anderen EU-/EWR- Staat ausgegeben worden sind. EG-Investmentanteile sind ausschließlich unter die EG-Investmentrichtlinie RL 85/611 EWG fallende Anteile ausländischer Wertpapier Publikumsfonds. Die Investmentrichtlinie wird auch OGAW-Richtlinie genannt nach dem Kunstbegriff des Organismus für gemeinsame Anlagen im Wertpapierfonds, den man für kollektive Vermögensanlagen geschaffen hat, weil das Investmentrecht in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten so unterschiedlich war. Auch bei EG-Investmentanteilen setzt die Aufnahme des öffentlichen Vertriebs voraus, daß dieser der BAFin angezeigt wird. Der öffentliche Vertrieb darf erst aufgenommen werden, wenn seit dem Eingang der vollständigen Anzeige bei der BAFin zwei Monate verstrichen sind, ohne daß die Behörde die Aufnahme des Vertriebs untersagt hat ( § 15 Abs. 1 AuslInvestmG). Der Vertrieb von deutschen, ausländischen und EG-Investmentanteilen über das Internet setzt voraus, daß die Anleger ein Investmentkonto bei der KAG online eröffnen oder ein bereits eröffnetes Investmentkonto für den Internethandel freigeschaltet wird. B. Die Führung von Investmentkonten im Internet I. Depoteröffnung II. Freischaltung eines bestehenden Depots III. Auftragserteilung und Widerruf von Aufträgen IV. Zahlungsweg V. Online- Versand von Wertpapierabrechnungen und Depotauszügen C. Prospektierung beim Internet-Vertrieb von Investmentfonds I. Die einzelnen Bestandteile der Verkaufsunterlagen II. „Zur Verfügung stellen“ im Gegensatz zu „Aushändigen“ III. Umsetzung im Internet IV. Prospekthaftung D. Vertrieb ausländischer Investmentfonds über das Internet mit Berücksichtigung des BAKred-Rundschreibens von 1998 I. Öffentlicher Vertrieb II. Aussagen des BAKred-Schreibens E. Vermeidung des Internetvertriebs von Anteilscheinen an US-Bürger F. Outsourcing-Maßnahmen einer KAG im Rahmen des Fondsvertriebs über das Internet G. Ergebnis | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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