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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 27350 | Type: | L/documents; literature | Area: | KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe; GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.) | Keywords: | Auslegung; EG-Richtlinien; EU-Richtlinien; EuGH; Urteile; Widerrufsrecht; Widerruf; Verbraucherkreditgesetz; Haustürwiderrufsgesetz; Haustürgeschäfte; Kreditvertrag; Konsumentenkredite; Verbraucherkredite | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Piekenbrock, Andreas; Schulze, Götz | Title: | Die Grenzen richtlinienkonformer Auslegung – autonomes Richterrecht oder horizontale Direktwirkung | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 521-529 | Publishing date: | 03/16/2002 | I. Einleitung Mit seinem Urteil vom 13.12.2992 in der Rechtssache Heininger v. Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG hat der EUGH den XI. Zivilsenat des BGH in einen Normenkonflikt gestürzt. Danach erfasst die Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Veträgen vom 20.12.1985 (Haustür-RiL) auch den grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherkreditvertrag und gewährt – hier wie auch sonst bei Haustürgeschäften – ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht des nicht ordnungsgemäß belehrten Verbrauchers. Nach Auffassung des BGH ist der Widerruf im deutschen Recht jedoch ausgeschlossen. Das bisherige HwiG wurde von anderen Verbrauchervorschriften, namentlich dem VerbrKrG, verdrängt. Das deutsche Recht sah daher für Realkredite bisher (§§ 5 Abs. 2 Alt. 1 HWiG, 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG) und sieht auch in Zukunft (§§ 312 a, 491 Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F.) kein Widerrufsrecht beim Abschluss von Realkrediten „an der Haustür“ vor. Aus methodischer Sicht hat der BGH daher einen „hard case“ zu entscheiden. Er wird die Grenzen richtlinienkonformer Auslegung auszuloten haben, um den europäischen Vorgaben zu entsprechen. Damit werden Fragen zum Verhältnis von Richtlinienrecht, bindenden Auslegungsvorgaben, nationalem Recht und ihrer europarechtsfreundlichen Methodik zu beantworten sein. Nachfolgend soll zunächst die Entscheidung des EuGH in einigen kritischen Punkten besprochen werden (II). Sodann folgt eine Analyse der methodisch gangbaren Wege (III.). Abschließend stellt sich die Frage nach den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Entscheidung des BGH einschließlich der Haftungsfragen (IV.). II. Die Auslegung von Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditlinie durch den EuGH III. Konsequenzen aus methodische Sicht IV. Entscheidungsoptionen für den BGH | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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