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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 27335 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks); BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Benachteiligung,unangemessene; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Preisverzeichnis; Gebührenklausel; Kreditkarten | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Pamp, Rüdiger | Title: | Entgeltklauseln für die Ausstellung einer Ersatzkarte bei Beschädigung oder Verlust der Kreditkarte | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 573-578 | Publishing date: | 03/23/2002 | I. Einleitung II. Kontrollfähigkeit der Entgeltklauseln 1. Allgemeine Grundsätze 2. Ausstellung der Ersatzkarte als Sonderleistung III. Ausstellung einer Ersatzkarte bei Beschädigung der Kreditkarte 1. Auslegung des Begriffs der „Beschädigung“ 2. Unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB 3. Keine geltungserhaltende Reduktion IV. Ausstellung einer Ersatzkarte bei Verlust der Kreditkarte 1. Wortlautauslegung 2. Postwegverlust 3. Isolierte Wirksamkeit der Verlustregelung IV. Fazit Entgeltklauseln für die Ausstellung einer Ersatzkarte bei Beschädigung oder Verlust der Kreditkarte sind gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, soweit sie ohne weitere Differenzierung hinsichtlich der Schadensursachen an die „Beschädigung“ der Kreditkarte anknüpfen. Dagegen ist eine Entgeltregelung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfrei und auch im übrigen wirksam, soweit sie – in transparenter Weise (vgl. § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB) – ein Entgelt für die Neuausstellung einer Kreditkarte wegen „Verlusts“ der dem Kunden ausgehändigten Karte vorsieht. Insoweit ergibt die Klauselauslegung, dass vom Kartenemittenten zu vertretene Verlustursachen von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Klausel herausfallen sollen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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