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ID:27335
Type:L/documents; literature
Area:ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks); BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Benachteiligung,unangemessene; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Preisverzeichnis; Gebührenklausel; Kreditkarten
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Pamp, Rüdiger
Title:Entgeltklauseln für die Ausstellung einer Ersatzkarte bei Beschädigung oder Verlust der Kreditkarte
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:573-578
Publishing date:03/23/2002
I. Einleitung
II. Kontrollfähigkeit der Entgeltklauseln
1. Allgemeine Grundsätze
2. Ausstellung der Ersatzkarte als Sonderleistung
III. Ausstellung einer Ersatzkarte bei Beschädigung der Kreditkarte
1. Auslegung des Begriffs der „Beschädigung“
2. Unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
3. Keine geltungserhaltende Reduktion
IV. Ausstellung einer Ersatzkarte bei Verlust der Kreditkarte
1. Wortlautauslegung
2. Postwegverlust
3. Isolierte Wirksamkeit der Verlustregelung
IV. Fazit
Entgeltklauseln für die Ausstellung einer Ersatzkarte bei Beschädigung oder Verlust der Kreditkarte sind gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, soweit sie ohne weitere Differenzierung hinsichtlich der Schadensursachen an die „Beschädigung“ der Kreditkarte anknüpfen. Dagegen ist eine Entgeltregelung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfrei und auch im übrigen wirksam, soweit sie – in transparenter Weise (vgl. § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB) – ein Entgelt für die Neuausstellung einer Kreditkarte wegen „Verlusts“ der dem Kunden ausgehändigten Karte vorsieht. Insoweit ergibt die Klauselauslegung, dass vom Kartenemittenten zu vertretene Verlustursachen von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Klausel herausfallen sollen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 11/04/02. Last changed: 11/04/02.
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