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ID:26907
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche
Keywords:Wertpapiergeschäfte; ad hoc Publizität; Kursentwicklung; Kursmanipulationen; Publizitätspflicht; Täuschung; Schädigung,sittenwidrige; Haftung; Schadensersatz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Groß, Wolfgang
Title:Haftung für fehlerhafte oder fehlende Regel- oder ad-hoc-Publizität
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:477-486
Publishing date:03/09/2002
I. Einleitung
Nach dem kürzlich von der Deutsche Börse AG veröffentlichten Neue Markt-Report sind ad-hoc-Mitteilungen gerade von Unternehmen mit einer schlechten Aktienkursentwicklung nicht nur besonders häufig, sondern auch besonders häufig fehlerhaft. Auch Quartalsberichte sind vielfach unzureichend, so dass 1999 die Deutsche Börse AG 61 und im Jahr 2000 sogar 102 Unternehmen verwarnt hat. Diese Zahlen, aber auch die verstärkte Kritik an der Art und Weise sowie insbesondere dem Inhalt der Berichterstattung von Unternehmen haben vor dem Hintergrund der in den letzten Monaten teilweise dramatischen Verluste bei Aktienanlagen bereits zu verschiedenen Gesetzesinitiativen geführt. So hat nicht nur die Regierungskomission „Corporate Governance“ einen sehr weit gefassten Vorschlag unterbreitet , gesetzlich den Anlegerschutz allgemein bei falschen Darstellungen gegenüber dem Kapitalmarkt zu verbessern und eine unmittelbare Haftung der Organmitglieder für fehlerhafte Informationen in ad-hoc-Mitteilungen, Präsentationen, Analystenbesprechungen oder in Hauptversammlungen zu begründen. Auch die Bundesregierung hat im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) eine Schadensersatzpflicht des Emittenten bei unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen und bei Veröffentlichung unwahrer Tatsachen in einer Mitteilung über kursbeeinflussende Tatsachen vorgesehen. Zwischenzeitlich liegen auch bereits verschiedene erstinstanzliche Urteile zur Haftung für fehlerhafte Regel- und ad-hoc-Veröffentlichungen vor, die teilweise bei im Wesentlichen ähnlich gelagerten Sachverhalten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Diese Urteile, die vorliegenden Gesetzesinitiativen, vor allem aber die Erwägungen, auf denen sie beruhen, nämlich das verstärkte Auftreten unrichtiger oder unvollständiger Regel- oder ad-hoc-Veröffentlichungen, sind Anlass genug, sich mit der Frage nach einer Haftung für fehlerhafte oder fehlende Regel- und ad-hoc-Publizität nach geltendem Recht zu befassen und danach auf die beabsichtigten Änderungen einzugehen.

II. Rechtsgrundlagen der Regel- und ad-hoc-Publizität
III. Haftungsgrundlagen bei fehlerhafter Regel- und ad-hoc-Publizität
IV. Haftungsgrundlagen bei fehlender Regel- und ad-hoc-Publizität
V. Zusammenfassung
VI. Ausblick
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 21/03/02. Last changed: 21/03/02.
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