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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 25566 | Type: | L/documents; literature | Area: | BS/Sparkassen, Landesbanken, DSGV | Keywords: | EG-Kommission; EU-Kommission; Reform; Organisationsstruktur; Landesbanken; Sparkassen; Anstaltslast; Wettbewerbsvorteile; Gewährträgerhaftung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Möschel, Wernhard | Title: | Anstaltslast bei öffentilchrechtlichen Kreditinstituten : Zur Vereinbarung von Brüssel | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1895 ff. | Publishing date: | 11/06/2001 | Schon im Dezember 1995 war die EG-Kommission zur Schlussfolgerung gelangt, das auf Anstaltslast und Gewährträgerhaftung beruhende Haftungssystem der deutschen öffentlichen Banken verstoße gegen die Beihilferegeln des EG-Vertrages. Die dadurch ausgelösten Auseinandersetzungen traten in eine entscheidende Phase, als die Bankenvereinigung der Europäischen Union Ende 1999 in Brüssel eine rechtsförmliche Beschwerde gegen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei der WestLB, der Stadtsparkasse Köln und der Westdeutschen Immobilienbank/Mainz einreichte. Am 17. Juli 2001 kam es zu einer Verständigung zwischen der Kommission einerseits und der sogenannten Koch-Weser-Gruppe andererseits, welche als Vertreterin der deutschen Bundesregierung und der deutschen Bundesländer auftrat. Mittlerweile erwecken Repräsentanten des öffentlichen Bankensektors den Eindruck, im Wesentlichen könne alles beim Alten bleiben. Zwar werde die Gewährträgerhaftung abgeschafft, doch die sehr viel wichtigere Anstaltslast bleibe bestehen und werde lediglich in der Weise modifiziert, dass eine Kapitalzufuhr von den Gewährträgern an das öffentliche Kreditinstitut einem Genehmigungsvorbehalt im Einzelfall seitens der Kommission unterstellt werde. Wäre dem so, hätte man sich in Brüssel auf eine Scheinlösung verständigt. Die langjährigen Auseinandersetzungen, welche auch einen gescheiterten Versuch der Bundesregierung einschlossen, auf der Konferenz von Amsterdam einen Ausnahmebereich für den öffentlichen Bankensektor zu schaffen, wären ausgegangen wie das Hornberger Schießen. Eine Analyse der Vereinbarung vom 17. Juli 2001 belegt indes das Gegenteil. 1. Gewährträgerhaftung 2. Anstaltslast 3. Die Brüsseler Regelung zur Anstaltslast 4. Zur Argumentation der öffentlichrechtlichen Seite 5. Erforderliche Umsetzungsmaßnahmen | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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