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ID:24919
Type:L/documents; literature
Area:ZO/online Zahlungsverkehr: micro-payment, e-commerce, digitale Zahlungsmittel, pay pal
Keywords:Schadensersatz; EU-Richtlinien; EG-Richtlinien; cic; e-commerce; Informationspflicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Grigoleit, Christoph
Title:Rechtsfolgenspezifische Analyse "besonderer" Informationspflichten am Beispiel der Reformpläne für den E-Commerce
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:597 ff.
Publishing date:03/24/2001
I. Einführung
Seit langem ist anerkannt, dass durch den vorvertraglichen Kontakt zwischen den Parteien eine Sonderverbindung entsteht, aus der gegenseitige Schutzpflichten und insbesondere auch Informationspflichten resultieren. Die Begründung der vorvertraglichen Pflichten und ihrer Sanktionen folgen herkömmlicherweise den Regeln der culpa in contrahendo. Diese rechtsfortbildenden Regeln bilden eine generalklauselartige Grundlage für die Formulierung von Informationspflichten, deren Verletzung im Grundsatz schadenrechtlich sanktioniert ist. Besondere Probleme ergeben sich daraus, dass bei der Informationsbeschaffung die gestörte Willensbildung des Informtionsberechtigten und damit der für diesen ungünstigen Vertrag selbst Gegenstand des Ausgleichs ist. In Wissenschaft und Praxis sind im Laufe der Zeit Regeln entstanden, die diesem spezifischen Gegenstand Rechnung tragen und hier als allgemeine Informationshaftung bezeichnet werden.
In jüngerer Zeit ist auf der Grundlage von EU-Richtlinien eine Vielzahl inhaltlich präzisierter Informationspflichten eingeführt worden, die zu einem wesentlichen Teil auf den vorvertraglichen Kontakt zugeschnitten sind. Diese Sonderregeln haben überwiegend verbraucherschützenden Charakter. Einerseits betreffen die besonderen Informationspflichten bestimmte Vertragstypen, etwa Reiseverträge (§ 651 a Abs. 5 BGB i.V.m. der InfVO), bestimmte Geschäfte von Kreditinstituten (§ 675 a BGB i.V.m der InfPflVO) und Teilzeitwohnrechtsverträge (§§ 2-4 TzWRG). Andererseits gelten besondere Informationspflichten unabhängig vom Vertragsgegenstand für Verträge, die im Fernabsatz geschlossen werden (§ 2 FernAbsG).
Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (DiskE) sieht vor, diese bisher in verstreuten Sondergesetzen geregelten Informationspflichten rechtsquellentechnisch zu konzentrieren. Die Regelungen sollen teilweise Aufnahme in das BGB finden und zu einem anderen Teil in einer erweiterten und sachgebietsübergreifenden InfVO geregelt werden. Darüber hinaus ist geplant, in Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie weitere Informationspflichten einzuführen, und zwar in einem neu zu schaffenden § 305 b BGB-DiskE.
Die Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen sind in den bereits in Geltung befindlichen Normkomplexen und im DiskE lediglich fragmentarisch geregelt; die zugrundeliegenden EU-Richtlinien enthalten insoweit ebenfalls keine klaren Maßgaben. Die Bestimmung der Rechtsfolgen bleibt daher zu einem ganz erheblichen Teil der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis überlassen. Vor allem ist zu klären, inwieweit die allgemeinen Regeln der vorvertraglichen Informationshaftung das Regelungsdefizit ausgleichen können. Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Keinesfalls dürfen die allgemeinen Regeln der Informationshaftung automatisch auf die besonderen Informationspflichten angewendet werden. Vielmehr setzt die Anwendung dieser Regeln eine sorgfältige rechtsfolgenspezifische Analyse der einzelnen Informationspflichten voraus. Eine solche Analyse soll hier für die aktuellsten informationellen Sonderregeln, nämlich die geplanten Informationspflichten im E-Commerce (§ 305 b BGB-DiskE), durchgeführt werden.

II. Rahmenbedingungen der rechtsfolgenspezifischen Pflichtenanalyse
1. Rechtsfolgenspezifische Charakteristika der allgemeinen Informationspflichten
2. Die "Mindest-Sanktionierung" der besonderen Informationspflichten durch die Verbandsklage
III. Rechtsfolgenspezifische Analyse der Informationspflichten bei Vertragsschluss auf elektronischem Wegen (§ 305 b BGB-DiskE)
1. Die missglückte negative Rechtsfolgenanordnug von § 305 b Abs. 5 BGB-DiskE
2. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln auf die Informationspflichten nach § 305 b Abs. 2 Nr. 1 und 3 BGB-DiskE ("bedienungsbedingte Willensmängel")
3. Die Unanwendbarkeit der allgemeinen Regeln der Informationshaftung im Hinblick auf die übrigen Pflichten
IV. Zusammenfassende Bewertung der Regelung des § 305 b BGB-DiskE
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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