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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 24835 | Type: | L/documents; literature | Area: | KS/Sicherheiten, Bürgschaft | Keywords: | Bürgschaft; Bürgschaftsvertrag; Vermögenslosigkeit; Sittenwidrigkeit | Countries/Regions: | 08..AU/Australia; 04EUGB/United Kingdom | Author(s): | Habersack, Mathias; Giglio, Francesco | Title: | Sittenwidrigkeit der Bürgschaft wegen krasser finazieller Überforderung des Bürgen? | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1100 ff. | Publishing date: | 06/09/2001 | - Eine rechtsvergleichende und europarechtliche Skizze - I. Einführung Die Rechtsprechung des BGH zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen hat in den vergangenen Jahren eine Eigendynamik entfaltet, die der Bürgschaft einen Gutteil ihrer Verlässlichkeit als Sicherungsmittel genommen hat und deshalb nicht ohne Auswirkungen auf die Kreditpraxis geblieben ist....... Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden die skizzierte, schon vielfach referierte und gewürdigte vorliegend deshalb nicht mehr im Einzelnen nachzuzeichnende Rechtsprechung auf ihre Überzeugungskraft hin untersucht werden. Aufschlussreich ist insoweit ein Blick auf das englische und australische Recht. Er belegt zunächst, dass die Problematik der Angehörigenbürgschaft auch in anderen Rechtsordnungen begegnet und zur Herausbildung besonderer Schutzinstrumentarien geführt hat. Darüber hinaus zeigt er in aller Deutlichkeit, dass die finanzielle Überforderung des Bürgen auch in Rechtsordnungen, denen die Problematik der Angehörigenbürgschaft durchaus bewusst ist, keineswegs zwangsläufig ein zentrales oder auch nur beachtliches Kriterium für das Eingreifen der zivilrechtlichen Schutzinstrumentarien ist. Im Gegenteil, das englische Recht stellt, wie sogleich näher darzulegen ist, entscheidend auf die unzulässige Einwirkung des Gläubigers oder Hauptschuldners auf den Bürgen ab, ohne zu fragen, ob der Bürge vermögend oder vermögenslos ist. Die weitere Folge ist, dass sich im englischen Recht der Schutz nicht auf den Bürgen oder Mithaftenden beschränkt, sondern auch demjenigen zukommt, der eine dingliche Sicherheit gewährt. II. Der Schutz naher Angehöriger des Hauptschuldners im englischen und australischen Recht 1. Englisches Recht 2. Australisches Recht 3. Zusammenfassende Bewertung III. Überlegungen zum deutschen Recht 1. Die für die Sittenwidrigkeit maßgebenden Umstände 2. Zur Relevanz von Aufklärungspflichten des Gläubigers 3. Ausblick | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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