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ID:18049
Type:L/documents; literature
Area:KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe
Keywords:AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsklauseln; Zinsanpassung; Zinsänderung; Verbraucherkredite; Konsumentenkredite; Verbraucherkreditgesetz; Benachteiligung,unangemessene; Transparenzgebot
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Habersack, Mathias
Title:Zinsänderungsklauseln im Lichte des AGBG und des VerbrKrG
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:753
Publishing date:04/14/2001
I. Einführung
Darlehensverträge enthalten typischerweise eine sogenannte Zinsänderungsklausel. Danach ist die Bank, sofern nicht der Zins festgeschrieben ist, berechtigt, bei einer "Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus" oder, wie es bisweilen heißt, bei einer "Veränderung der Refinanzierungsmöglichkeiten am Geld- und Kapitalmarkt" den Vertragszins in angemessener Weise anzuheben; sinkt das allgemeine Zinsniveau, so wird die Bank durch die Klausel verpflichtet, den Vertragszins in angemessener Weise herabzusetzen. Derartige Klauseln sind, wiewohl es an einer einheitlichen Gestaltung fehlt, durchaus banküblich. Ursächlich für die weite Verbreitung ist nicht zuletzt das Grundsatzurteil vom 6. März 1986, in dem der III. Zivilsenat des BGH die Vereinbarkeit derartiger Klauseln mit dem AGBG allgemein bestätigt und das denkbar weite Ermessen, das die seinerzeit zur Beurteilung anstehenden Klauseln gewährt hatten, im Wege restriktiver Auslegung substantiell begrenzt hat. "Solche Klauseln sind in der Bankpraxis nicht zu entbehren", heißt es etwa in den Entscheidungsgründen. Diese zumindest aus Sicht der Banken heile Welt ist spätestens am 30. Juni 2000 in Bewegung, wenn nicht gar in Unordnung geraten. An diesem Tag nämlich hat das LG Dortmund einer gegen die Verwendung der Zinsänderungsklausel gerichteten Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. stattgegeben und für den Verkehr mit Verbrauchern die Unvereinbarkeit der besagten Klausel mit dem Transparenzgebot und den Vorgaben des § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 lit. E) VerbrKrG ausgesprochen. Das LG Köln ist dem wenige Monate später gefolgt.
Damit ist der Gegenstand der nachfolgenden Überlegung vorgezeichnet: Zu fragen ist zunächst, ob die bislang verwendeten Zinsänderungsklauseln den Anforderungen des § 9 AGBG und - bezogen auf Verbraucherkreditverträge - denjenigen des § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 lit. e) VerbrKrG standhalten. Für den Fall, dass dies zu verneinen sein sollte, wäre zu fragen, ob AGBG und VerbrKrG die Verwendung von Zinsänderungsklauseln gänzlich ausschließen und der Darlehensgeber damit auf die Verwendung einer Zinsgleitklausel beschränkt wäre; sollte auch dies zu verneinen sein, wäre weiter zu fragen, wie eine den Vorgaben des AGBG und des VerbrKrG genügende Klausel auszusehen hätte. Sodann gilt es, die Rechtsfolgen einer etwaigen Unwirksamkeit der bislang verwendeten Klauseln darzustellen. Zu beginnen ist jedoch mit Überlegungen zu Rechtsnatur und Funktion von Zinsänderungsklauseln sowie mit einer Darstellung des derzeitigen Stands der Entwicklung.

II. Erscheinungsformen und Wirkungsweise von Zinsanpassungsklauseln
1. Zinsgleit-, Zinsanpassungs- und Kündigungsklauseln
2. Wirkungsweise von Zinsanpassungs- und Zinsgleitklauseln

III. Ausgangslage
1. Grundsatzurteil des BGH vom 6. März 1986 und bestätigende Folgeentscheidungen
2. Die Entscheidung des XI. Zivilsenats zu den Pfändungsentgelten
3. Intransparenz der herkömmlichen Zinsänderungsklausel
4. Zwischenergebnis

IV. Sachliche Rechtfertigung und AGBG-konforme Ausgestaltung einer künftigen Zinsänderungsklausel
1. Überlegenheit eines Leistungsbestimmungsrechts gegenüber einem gleitenden Zins
2. Ausgestaltung der Klausel
a. Ausübungsvoraussetzungen
b. Richtlinien und Grenzen der Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts

V. Rechtsfolgen unwirksamer Zinsänderungsklauseln und fehlerhafter Zinsänderungen
1. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit
a. Teilbarkeit der Klausel
b. Hilfsweise: Ergänzende Vertragsauslegung
c. Keine Besonderheiten bei Verbraucherkreditverträgen
d. Zur Frage der Rückwirkung von Rechtsprechung
2. Rechtsfolgen fehlerhafter Zinsänderung

VI. Resümee
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 22/05/01. Last changed: 22/05/01.
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