FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(18045)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:18045
Type:L/documents; literature
Area:UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung
Keywords:Insolvenzverfahren; GmbH; Überschuldung; Zahlungsunfähigkeit; Geschäftsführerhaftung; Scheckeinlösung; Zahlungspflicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Bitter, Georg
Title:Die Haftung des Geschäftsführers aus § 64 Abs. 2 GmbHG für "Zahlungen" nach Insolvenzreife
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:660
Publishing date:03/31/2001
I. Problemstellung
Der BGH hat in zwei Urteilen vom 29. November 1999 und vom 11. September 2000 die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers aus § 64 Abs. 2 GmbHG befürwortet und damit eine Vorschrift aktiviert, die lange Zeit im Schatten der aus § 64 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB hergeleiteten Insolvenzverschleppungshaftung gestanden hat. Beiden Entscheidungen, von denen die erste in die amtliche Sammlung aufgenommen wurde, lag ein ähnlicher Sachverhalt zugrunde: Die Geschäftsführer der jeweiligen GmbHs hatten noch nach dem Zeitpunkt, in dem sie gem. § 64 Abs. 1 GmbHG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätten stellen müssen, Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto der GmbH eingezogen und dadurch den Schuldsaldo der GmbH gegenüber der Bank verringert......
Der BGH nahm in beiden Fällen eine Ersatzpflicht des Geschäftsführers für den nach Insolvenzreife erfolgenden Einzug der Kundenschecks an und erweiterte damit nicht unerheblich die Haftungsrisiken von Geschäftsführern einer insolventen GmbH.
Nachfolgend soll zunächst die Begründung des BGH für den Fall der Einziehung von Kundenschecks nachgezeichnet (nachstehend unter II.) und sodann die Bedeutung der neuen Rechtsprechung für anderweitige "Zahlungen" in Form von Lastschriften und Überweisungen dargestellt werden (nachstehend unter III.). Im Anschluss daran wird kritisch zu dem Gesamtkonzept Stellung genommen, das der BGH-Rechtsprechung zugrundeliegt und das zu einem betragsmäßig unübersehbaren Haftungsrisiko für den Geschäftsführer führen kann (nachstehend unter IV.).

II. Einziehung der Kundenschecks als "Zahlung" i.S.v. § 64 Abs. 2 GmbHG

III. Folgen für Lastschriften und Überweisungen

IV. Ersatz von "Zahlungen" oder Ersatz der Masseschmälerung?
1. Zahlungen ohne Masseschmälerung
2. Der Begriff der "Zahlung" in der Gesetzgebungsgeschichte
a. Die Vorgängerregelung des § 64 Abs. 2 GmbHG
b. Ersatz für Vermögensschmälerungen
3. "Masseschmälerung" statt Ersatz von "Zahlungen"

V. Zusammenfassung
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 22/05/01. Last changed: 22/05/01.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.