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ID:18001
Type:L/documents; literature
Area:ZO/online Zahlungsverkehr: micro-payment, e-commerce, digitale Zahlungsmittel, pay pal
Keywords:electronic-banking; home-banking; direct-banking; Willenserklärung; e-commerce; online banking; Internet; Bankdienstleistungen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Krüger, Thomas;Bütter, Michael
Title:Elektronische Willenserklärungen im Bankgeschäftsverkehr: Risiken des Online-Banking
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:221
Publishing date:02/03/2001
Der folgende Beitrag nimmt zu Rechtsfragen und Risiken elektronischer Willenserklärungen insbesondere im Bereich des Bankgeschäftsverkehrs Stellung. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Darstellung und Kommentierung der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.5.1999 zu Fragen der Erteilung und Ausführung von Wertpapieraufträgen über ein automatisiertes elektronisches System. Die Verfasser machen im Folgenden zudem darauf aufmerksam, dass auch im Bereich des "gewöhnlichen" E-Mail-Verkehrs, der inzwischen selbstverständlich auch im Bankgeschäftsverkehr genutzt wird, rechtliche Risiken bestehen, denen durch die Kreditinstitute angemessen begegnet werden sollte. Hierzu erarbeitet der Verfasser Lösungsvorschläge und Empfehlungen.

I. Einleitung
II. Elektronische Medien im Bankgeschäftsverkehr mit dem Kunden
1. Online-Banking (geschlossene Netze)
2. Homebanking mit HBCI (offene Netze)
3. E-Mail-Korrespondenz
III. Allgemeine Einordnung elektronischer Erklärungen
IV. Problembereiche elektronischer Erklärungen im Bankgeschäftsverkehr
1. Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.5.1999 (Az. 14O 9971/98)
2. Stellungnahme
3. Rechtsfragen im E-Mail-Verkehr
a. Zugang und Zugangsstörungen
b. Haftungsrisiken durch Auftragserteilung per E-Mail

V. Zusammenfassung
- Die elektronischen Willenserklärungen gewinnen im Bankgeschäft immer größere Relevanz. Sie sind rechtlich grundsätzlich als Willenserklärungen unter Abwesenden einzustufen und stehen in ihrer Wirkung konventionellen Erklärungen gleich, so dass auch durch Computererklärungen wirksam Verträge geschlossen werden können.
- Die Banken trifft eine weitreichende Verantwortlichkeit für die von ihnen im Geschäftsverkehr mit dem Kunden im Online-Banking verwendeten EDV-Systeme, da deren Funktionsfähigkeit eine Kardinalpflicht darstellt und die Haftung für deren Verletzung in AGB nicht beschränkt werden kann, soweit die Risikosphäre der Bank betroffen ist.
- Aus der Formulierung im elektronischen Zahlungsverkehr "Ihr Auftrag wurde erfolgreich ausgeführt" folgt bereits die Durchführung der Überweisung für den Kunden, nicht lediglich die Bestätigung des Angebots selbst oder der korrekten Übertragung der Daten.
- Im E-Mail-Verkehr stellen sich Rechtsfragen insbesondere im Zusammenhang mit dem Zugang und Zugangsstörungen sowie dem Zustandekommen von Verträgen. Die allgemeinen Grundsätze über die Zugangsstörung bzw. Zugangsvereitelung sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten des E-Mail-Verkehrs anzuwenden. Der Zugang einer E-Mail erfolgt daher unmittelbar nach deren Eingang auf dem Server des Providers, da von der Bank, die mit zeitkritischen Erklärungen via E-Mail rechnen muss, erwartet werden kann, dass sie sich eingehende E-Mails z.B. vom Provider unverzüglich übertragen lässt. Bei sonstigen elektronischen Willenserklärungen (z.B. im Online-Banking) ist der Zugang bereits mit Passieren der Schnittstellle zur Bank bewirkt, da es auf eine Möglichkeit zur Kenntnisnahme oder Weiterverarbeitung insoweit nicht ankommt.
- Auch im Rahmen von elektronischen Willenserklärungen durch E-Mail-Verkehr gilt die Vorschrift des § 362 Abs. 1 HGB. Deshalb muss der Eingang von E-Mails durch die Bank regelmäßig und zeitnah kontrolliert werden.
- Der gewöhnliche E-Mail-Verkehr eröffnet Gefahren, denen im laufenden Geschäftsverkehr durch geeignete Maßnahmen begegnet werden sollte. Dies gilt vor allem für diejenigen Bereiche, in denen zeitkritische Erklärungen, wie z.B. Wertpapierorders, abgegeben werden. Es empfiehlt sich insbesondere, eine (Rück-)E-Mail zu generieren, die auf mögliche technische Probleme und das Erfordernis der Abgabe zeitkritischer Erklärungen auf anderem Wege bzw. des Einholens einer Bestätigung hinweist. Insoweit besteht auch maßgeblicher Handlungsbedarf im Hinblick auf Anpassung der AGB bzw. Sonderbedingungen der Kreditinstitute.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 09/02/01. Last changed: 09/02/01.
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