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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17997 | Type: | L/documents; literature | Area: | zxKI/nach Konvertierung II per Hand | Keywords: | Insolvenzanfechtung; Insolvenzordnung; Anfechtung; Zulässigkeit; Gläubigerschutz; Zahlungsunfähigkeit; Beweislastumkehr; Insolvenzordnung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Paulus, Christoph G. | Title: | Der subjektive Tatbestand in der Insolvenzanfechtung | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2225 | Publishing date: | 11/11/2000 | A. Einführung Das Recht der Konkursanfechtung war in den §§ 29 ff. KO nach allgemeiner Einschätzung höchst ineffektiv ausgestaltet; es erfüllte - mit den Worten der Begründung zum Regierungsentwurf der Insolvenzordnung - die ihm vom Gesetzgeber zugedachte Aufgabe nur unvollkommen. Die neue Regelung der §§ 129 ff. InsO ist auf Abhilfe angelegt, wobei dieses Ziel insbesondere dadurch erreicht werden soll, daß gegenüber den Vorgängerregelungen die subjektiven Tatbestandselemente teilweise beseitigt, teilweise aufgeweicht sind. Als entsprechende Aufweichungen kommen nicht nur eine Beweislastumkehr zu Lasten nahestehender Personen in Betracht, sondern auch die Gleichstellung positiver Kenntnis mit einer besonders grob fahrlässigen Unkenntnis. Inwieweit sich dieser Versuch der Effektivitätssteigerung tatsächlich zugunsten einer Masseanreicherung auswirken wird, läßt sich aus akademischer Perspektive naturgemäß schwerlich beurteilen - zumindest so lange nicht, als es noch keine grundlegenden, vornehmlich also höchstrichterlichen Urteile zu diesem Thema gibt. Bislang ist man infolgedessen daran gebunden, die jetzt noch vom BGH erlassenen Urteile zur Anfechtung nach der KO und GesO daraufhin zu überprüfen, ob sie explizite oder auch nur stillschweigende Trendaussagen für das neue Recht enthalten. Insofern sind also die nachfolgenden Äußerungen mit dem Makel jederzeitiger Überholbarkeit behaftet. B. Nahestehende Personen I. Verantwortungsträger kraft Gesetzes oder Vertrages 1. Juristische Person als Schuldner 2. Personenvereinigung als Schuldner II. Verantwortungsträger kraft besonderer Umstände C. Die besondere Insolvenzanfechtung I. Kongruente Deckung 1. Anforderungen 2. Rechtsblindheit II. Inkongruente Deckung III. Unmittelbare Benachteiligung D. Die allgemeine Insolvenzanfechtung I. Vorsätzliche Benachteiligung 1. Vorsatz 2. Kenntnis II. Sonstiges und Schluß | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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