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ID:17989
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Bankgarantien; Garantien; Bürgschaft,selbstschuldnerische; Rückgewähranspruch; Bereicherungsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Schnauder, Franz
Title:Zahlungsversprechen auf erstes Anfordern im System des Schuldrechts
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2073
Publishing date:10/21/2000
Seitdem der BGH vor über 20 Jahren die Rechtsfigur der Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anerkennung einer bestehenden Vertragspraxis gebilligt hat, steht diese in einer bis heute ungeklärten Konkurrenz zu der Bankgarantie auf erstes Anfordern. Beiden Zahlungsverpflichtungen kommt dieselbe wirtschaftliche Funktion zu, dem Begünstigten eine schnelle und unkomplizierte Befriedigung seiner Ansprüche zu gewährleisten. Die Zahlungspflicht wird jeweils allein durch den bloßen Abruf der Zahlung nach Maßgabe der in der Zahlungsklausel angegebenen formalen Bedingungen ausgelöst (formeller Garantie- bzw. Sicherungsfall). Auf den Nachweis des gesicherten Anspruchs aus dem Grundgeschäft (materieller Sicherungsfall) kommt es nicht an. Bei unberechtigter Forderungseinziehung führen beide Rechtsinstitute jedoch zu unterschiedlichen Rückabwicklungsfolgen. Während der Bürgschaftsbank ein Bereicherungsanspruch auf Rückgewähr der Zahlung gegen den Empfänger eingeräumt wird, soll die Garantiebank aus dem Streit über die Berechtigung des Zahlungsverlangens heraus gehalten und die Abrechnung über die Zahlung in das Verhältnis von Gläubiger und Schuldner der gesicherten Hauptforderung verlagert werden. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob sich die Konstruktion der parallelen Sicherungsformen und die unterschiedlichen Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme rechtfertigen lassen.

I. Ausgangslage
1. Ausgangsfall BGHZ 140, 49
2. Systematische Ordnung der Vermögensverschiebungen
a. Stufen und Zwecke der Güterbewegung
b. Rechtsgrund der Güterbewegung
c. Kausale und abstrakte Gestaltung der Güterbewegung

II. Interzessionen im Recht der Güterbewegung
1. Bürgschaft
2. Zahlungsgarantie

III. Bürgschaft und Garantie auf erstes Anfordern
1. Begründung der Zahlungsgarantie auf erstes Anfordern
a. Zweckneutrales Leistungsversprechen
b. Leistungsbeziehungen
2. Bürgschaft auf erstes Anfordern als Systembruch
a. Vermischung der Bereicherungsvorgänge
b. Systemwidriges Forderungsrecht
3. Erfüllung des Zahlungsversprechens
a. Leistungsbeziehungen
b. Kondiktionsfolgen

IV. Lösung des Ausgangsfalles
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 22/12/00. Last changed: 22/12/00.
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