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ID:17976
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Bürgschaftsvertrag; Bürgschaft; Bürgenhaftung; Kreditsicherheiten; GmbH; GmbH-Geschäftsführung; GmbH-Gesellschafter
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Ehricke, Ulrich
Title:Bürgschaften von Geschäftsführern und Gesellschaftern einer GmbH für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2177
Publishing date:11/04/2000
I. Einleitung
Bürgschaften von Geschäftsführern und von Gesellschaftern einer GmbH für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft gehören zu den wichtigsten Kreditsicherungsmitteln. Sie ermöglichen es, das Ausfallrisiko der Kreditgeber bei Krediten an einen Kreditnehmer mit beschränkter Haftung zu verringern, indem sie im Notfall auf diejenigen zurückgreifen können, die die Geschicke der GmbH in der Hand haben, oder auf die, welche "wirtschaftlich hinter der GmbH stehen". In der Praxis der Kreditinstitute wird daher ein Bürgschaftstyp favorisiert, wonach sich ein Geschäftsführer oder ein Gesellschafter global für alle bestehenden oder künftigen Verbindlichkeiten der GmbH aus ihrer Geschäftsverbindung mit dem Kreditinstitut verpflichtet. Eine solche Praxis führt jedoch nicht, wie vereinzelt angenommen wird, in bezug auf die Bürgschaften von Gesellschaftern zu einer Aushebelung der Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG. Die etwaige Haftung eines Gesellschafters als Bürge für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft hat nichts mit einer wie auch immer gearteten Durchgriffshaftung zu tun. Es geht nämlich nicht etwa um eine Erstreckung der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten auf die Gesellschafter aufgrund eines vorwerfbaren Verhaltens, sondern um eine Einstandspflicht, zu der sich der Gesellschafter rechtsgeschäftlich mit dem Gläubiger der GmbH geeinigt hat. Die Inanspruchnahme aufgrund des Bürgschaftsvertrages berührt das die GmbH prägende Trennungsprinzip daher gerade nicht. Soweit man meinen wollte, die Inanspruchnahme von Gesellschaftern einer GmbH als Bürgen sei aufgrund des Umstandes, daß kaum ein größeres Darlehen an eine GmbH ohne selbstschuldnerische Bürgschaft eines oder mehrerer Gesellschafter vergeben werde, zumindest wirtschaftlich als Durchbrechung der Haftungsbeschränkung zu sehen, würde schlicht übersehen, daß es sich insoweit nicht um einen Fall handelt, der spezifisch etwas mit der Beschränkung der Haftung einer Gesellschaft zu tun hat. Vielmehr geht es lediglich um den ganz allgemeinen und von dem Umstand, ob es um eine natürlich oder juristische Person geht, unabhängigen Fall der Absicherung der Forderung eines Gläubigers, welcher annimmt, daß sein Ausfallrisiko aufgrund der beschränkten Vermögensressourcen des Schuldners hoch ist.
Eine Globalbürgschaft für alle Verbindlichkeiten aus Geschäftsverbindungen mit einem Kreditinstitut wird aller Regel nach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, so daß sie nicht nur der Kontrolle durch die Bürgschaftsvorschriften des BGB, sondern auch des AGBG unterfallen. Die Bürgschaft gilt gemeinhin allerdings als gefährliches Rechtsgeschäft, so daß der Gesetzgeber und die Rechtsprechung hohe Schutzstandards geschaffen haben. Für die Gruppe der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH hat sich jedoch seit jeher die Frage gestellt, ob sie sich auf denselben hohen Schutz berufen dürfen wie beliebige Dritte. Die Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu verlief zunächst gleichsam schlangenlinienförmig und tendiert seit einiger Zeit dazu, das Schutzniveau auch für diese Gruppen von Bürgen zu erhöhen. Mit einem Urteil vom 15. Juli 1999 hat der IX. Senat des BGH einen weiteren Schritt der Konkretisierung des Schutzes von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH vorgenommen, wenn sie als Bürgen für die Verbindlichkeiten einer GmbH fungieren. Im folgenden Beitrag sollen die Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung beleuchtet werden.
II. Grundlagen des Schutzes von Bürgen bei Globalbürgschaften
1. Entwicklung der Rechtsprechung
2. Bürgenschutz durch Verbot der Fremddisposition
III. Der Schutz von Geschäftsführern und Gesellschaftern einer GmbH bei Globalbürgschaften
1. Ausgangsposition
2. Differenzierender Ansatz
IV. Schutz des Gesellschafter-Bürgen vor der Vergrößerung der Verbindlichkeiten der GmbH durch den Geschäftsführer gegen seinen Willen
1. Bürgschaftsrechtliche Perspektiven
2. Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Gesellschafter
V. Ergebnis
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 15/12/00. Last changed: 15/12/00.
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