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ID:17973
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Deutsche Bundesbank; Organisationsstruktur; Bankenaufsicht; Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; BAKred; Reform; Gesetzgebung; Verfassungswidrigkeit
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Herdegen, Matthias
Title:Bundesbank und Bankenaufsicht: Verfassungsrechtliche Fragen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2121
Publishing date:10/28/2000
I. Untersuchungsgegenstand
Die gegenwärtigen Reformüberlegungen zu Organisationsstruktur und Aufgabenprofil der Deutschen Bundesbank erstrecken sich auch auf die Bankenaufsicht. Von Seiten der Bundesbank wird eine völlige Verlagerung der Bankenaufsicht in ihren Zuständigkeitskreis angestrebt.
In ihrem Gutachten vom 5. Juli 2000 hat die Expertenkommission zur Neustrukturierung der Deutschen Bundesbank vorgeschlagen, die Bankenaufsicht ganz in die Zuständigkeit der Bundesbank zu überführen. Dabei soll die Verantwortung für die Bankenaufsicht dem obersten Entscheidungsgremium der Deutschen Bundesbank in seiner Gesamtheit übertragen werden. Insoweit geht die Kommission davon aus, "daß die Übertragung der Bankenaufsicht auf die Bundesbank im Einklang mit dem Grundgesetz und dem Gemeinschaftsrecht steht und durch einfaches Bundesgesetz erfolgen kann". Den Vorschlag, die Bankenaufsicht der Deutschen Bundesbank zu übertragen, stützt die Expertenkommission vor allem darauf, daß sich "die Schnittmenge von Geldpolitik und Bankenaufsicht deutlich erhöht" habe; dabei diagnostiziert die Expertenkommission "auch ganz praktische Synergieeffekte" mit anderen Bundesbankaufgaben (Frühwarnhinweise durch die monatliche Bilanzstatistik der Kreditinstitute für die geldpolitische Kenngröße M3 und für bankenaufsichtsrechtliche Probleme, Einbeziehung der Notenbank als "lender of last resort" in das bankenaufsichtliche Tagesgeschäft sowie Relevanz der Bilanzstatistik für die Bonitätsbeurteilung im Refinanzierungsgeschäft).
Mit Beschluß vom 13. Juli 2000 hat der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank die völlige Verlagerung der Bankenaufsicht in die Zuständigkeit der Bundesbank empfohlen:
"Der Zentralbankrat spricht sich unabhängig von der künftigen Struktur der Bundesbank für eine vollständige Integration der Bankenaufsicht in die Bundesbank aus. Die Einheitlichkeit der Aufsicht und der bankaufsichtlichen Entscheidungen im gesamten Bundesgebiet wird sichergestellt. Alle wesentlichen Entscheidungen werden an zentraler Stelle getroffen. Die laufende Aufsicht einschließlich der Prüfungen wird grundsätzlich durch die Landeszentralbanken/regionalen Einheiten wahrgenommen."
Nach den Vorstellungen des Bundesbankpräsidenten soll das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen vollständig in die Bundesbank integriert werden; die Bankenaufsicht soll als Abteilung der Bundesbank unter der Leitung eines Mitglieds des Direktoriums geführt werden. Daneben wird auch die Wahrnehmung der Bankenaufsicht durch eine selbständige Anstalt öffentlichen Rechts "unter dem Dach der deutschen Bundesbank" diskutiert.
Die vorliegende Stellungnahme untersucht, ob die Bankenaufsicht durch einfaches Bundesgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbank überführt werden kann oder aber an verfassungsrechtliche Schranken stößt.

II. Das gegenwärtige System der Bankenaufsicht
III. Der verfassungsrechtliche Rahmen
1. Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Grundlage für eine Vollzugskompetenz des Bundes
2. Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG: selbständige Bundesoberbehörde oder bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts
a. Allgemeines
b. Selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts
3. Der Aufgabenkreis der Deutschen Bundesbank: Art. 88 GG
a. Zusammenhang mit dem Funktionskreis als Währungs- und Notenbank
b. Währungssicherung und Bankenaufsicht
c. Keine obrigkeitlichen Befugnisse als Ordnungsbehörde
d. Bankenaufsicht und Übergang der währungshoheitlichen Befugnisse auf die Europäische Zentralbank
e. Aufsicht der Bundesbank über eine selbständige Anstalt öffentlichen Rechts
f. Bundesbank und erweiterte Aufsicht über Finanzdienstleistungsinstitute
IV. Zusammenfassende Schlußbetrachtung
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 15/11/00. Last changed: 15/11/00.
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