FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17969)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17969
Type:L/documents; literature
Area:GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.); ZG/Current account
Keywords:Lastschriftverfahren; Lastschriften; Bankgebühren; AGB-Banken; Gebührenklausel
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Krüger, Thomas
Title:Zulässigkeit von "Bankgebühren" bei irregulären Geschäftsvorfällen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2021
Publishing date:10/14/2000
Die Urteile des BGH aus dem Jahre 1997, in denen die Rechtswidrigkeit einer Reihe von "Bankgebühren" festgestellt wurden, schienen eine Entscheidung der "Schlacht um das richtige Recht" zu bedeuten und erregten seinerzeit auch in der breiteren Öffentlichkeit viel Aufsehen. In den Entscheidungen war der Grundsatz gebildet worden, dass die Überwälzung von Kosten für die Nichtausführung von Daueraufträgen und Überweisungen sowie für die Scheck- und Lastschriftrückgabe als "Entgelte" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Vrestoßes gegen § 9 AGBG unwirksam sind, weil hier die Bank ausschließlich im eigenen Interesse oder in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung tätig wird und damit keine vertragliche Leistung erbringt, für die in den AGB ein "Entgelt" festgesetzt werden könnte. Gerade dem Lastschriftverfahren kommt in diesem Zusammenhang eine erhebliche Bedeutung zu, da ja längst nicht mehr nur die "klassischen Fälle" des Geldeinzuges in Langfristbeziehungen (Miete, Telefon, Vereinsbeiträge etc.) mit dem Lastschriftverfahren bewältigt werden, sondern das Einzugsermächtigungsverfahren vor allem druch das POZ Zahlungssystem zum alltäglichen Vorgang beim Konsumenten geworden ist.
BGH-Urteil vom 21.10.1997-XI ZR 5/97
In jüngster Zeit läßt sich jedoch gegen die mehrfach bestätigte Rechtsprechung des BGH eine Reaktion verschiedener Banken feststellen, die die genannten Urteile des BGH zu umgehen versuchen, indem die bisherigen "Gebühren" oder "Entgelte" für Lastschriftrückgaben in den AGB nun als pauschalisierter "Schadensersatzanspruch" deklariert werden. Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, ob diese Form der "Umwidmung" von Gebühren eine zulässige Reaktion auf die höchtrichterliche Entscheidung ist und wie ein Anspruch des Bankkunden auf Rückerstattung gezahlter Gebühren durchgesetzt werden kann, wenn die Bank sich im Prozess weigert, Auskunft über die einzelnen Buchungen vergangener Jahre zu geben.
I. "Umwidmung" von Lastschriftgebühren
II. Auskunftsanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank über Gebührenbuchungen vergangener Jahre
III. Fazit
Als Fazit bleibt, dass alle Bestrebungen der Kreditinstitute sich gegen die Konsequenzen aus der BGH-Rechtsprechung zu den Bankgebühren zu sperren, im Ergebnis erfolglos sein dürften. Allerdings steht zu befürchten, dass eine Reihe von Banken bis zu einer endgültigen Klärung durch den BGH weiterhin rechtswidrige Gebühren für die Rückgabe von Lastschriften nehmen wird. Die endgültige "Entlastung bei der Lastschrift" wird wohl insofern noch auf sich warten lassen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 08/11/00. Last changed: 08/11/00.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.