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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17960 | Type: | L/documents; literature | Area: | UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung; EV/Verschuldung, Überschuldung, Sozialhilfe, Armut, | Keywords: | Insolvenzverfahren; Gläubigerschutz; Gläubigerschutz; Insolvenzordnung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Wenzel, Frank | Title: | Carsten P. Oelrichs, Gläubigermitwirkung und Stimmverbote im neuen Insolvenzverfahren, Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin, Bonn, München 1999 | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1216 | Publishing date: | 05/20/2000 | 1. Wesentlich deutlicher noch als die KO/GesO ist die InsO von dem Grundsatz der Gläubigerselbstverwaltung geprägt. ... Gläubigerorgane sind die obligatorische Gläubigerversammlung und der fakultative Gläubigerausschuß. Ein Gläubigerrat kann ebenfalls eingesetzt werden, Kontroll- oder Entscheidungsbefugnisse stehen ihm allerdings nicht zu. 2. Zu dem Kreis der zur Gemeinschaft gehörenden Gläubiger, die das Verfahren gestalten, zählt Oelrichs die Insolvenzgläubiger, wobei er offenbar die nachrangigen Insolvenzgläubiger ausklammert, ohne dies jedoch ausdrücklich zu erwähnen. ... 3. Breiten Raum widmet Oelrichs der Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Gläubigerorgane. Die in der InsO geregelten Antrags-, Informations- und Kontrollbefugnisse werden dabei ebenso vorgestellt wie die Entscheidungsbefugnisse von Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß. ... 4. Vor diesem Hintergrund weitreichender Gläubigerautonomie gewinnt die Frage nach dem Besehen von Stimmrechtsverboten bei Abstimmungen in den Gläubigergremien eine wichtige Rolle. ... Oelrichs kommt dabei für die InsO zu dem Ergebnis, daß ein Stimmrechtsträger von einer Beschlußfassung immer dann ausgeschlossen ist, wenn er bei einer Abstimmung in eigener Sache richten würde oder für ihn ein Fall eines Insichgeschäfts vorläge. ... 5. Mit seinem Buch hat Oelrichs ein Werk zu den bislang in der Literatur kaum behandelten Fragen der Gläubigermitwirkung und deren Grenzen vorgelegt. Dies ist vor dem Hintergrund der in der InsO deutlich erweiterten Gläubigerautonomie sehr zu begrüßen. Oelrichs gelingt es dabei, praktische Fragestellungen mit konkreten Ergebnissen aus dogmatisch korrekt abgeleiteten Prinzipien zu beantworten. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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