FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17960)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17960
Type:L/documents; literature
Area:UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung; EV/Verschuldung, Überschuldung, Sozialhilfe, Armut,
Keywords:Insolvenzverfahren; Gläubigerschutz; Gläubigerschutz; Insolvenzordnung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wenzel, Frank
Title:Carsten P. Oelrichs, Gläubigermitwirkung und Stimmverbote im neuen Insolvenzverfahren, Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin, Bonn, München 1999
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1216
Publishing date:05/20/2000
1. Wesentlich deutlicher noch als die KO/GesO ist die InsO von dem Grundsatz der Gläubigerselbstverwaltung geprägt. ...
Gläubigerorgane sind die obligatorische Gläubigerversammlung und der fakultative Gläubigerausschuß. Ein Gläubigerrat kann ebenfalls eingesetzt werden, Kontroll- oder Entscheidungsbefugnisse stehen ihm allerdings nicht zu.
2. Zu dem Kreis der zur Gemeinschaft gehörenden Gläubiger, die das Verfahren gestalten, zählt Oelrichs die Insolvenzgläubiger, wobei er offenbar die nachrangigen Insolvenzgläubiger ausklammert, ohne dies jedoch ausdrücklich zu erwähnen. ...
3. Breiten Raum widmet Oelrichs der Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Gläubigerorgane. Die in der InsO geregelten Antrags-, Informations- und Kontrollbefugnisse werden dabei ebenso vorgestellt wie die Entscheidungsbefugnisse von Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß. ...
4. Vor diesem Hintergrund weitreichender Gläubigerautonomie gewinnt die Frage nach dem Besehen von Stimmrechtsverboten bei Abstimmungen in den Gläubigergremien eine wichtige Rolle. ...
Oelrichs kommt dabei für die InsO zu dem Ergebnis, daß ein Stimmrechtsträger von einer Beschlußfassung immer dann ausgeschlossen ist, wenn er bei einer Abstimmung in eigener Sache richten würde oder für ihn ein Fall eines Insichgeschäfts vorläge. ...
5. Mit seinem Buch hat Oelrichs ein Werk zu den bislang in der Literatur kaum behandelten Fragen der Gläubigermitwirkung und deren Grenzen vorgelegt. Dies ist vor dem Hintergrund der in der InsO deutlich erweiterten Gläubigerautonomie sehr zu begrüßen. Oelrichs gelingt es dabei, praktische Fragestellungen mit konkreten Ergebnissen aus dogmatisch korrekt abgeleiteten Prinzipien zu beantworten.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 12/10/00. Last changed: 12/10/00.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.