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ID:17951
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; FA/Finanzdienstleistungen: insgesamt - weltweit - grenzüberschreitend, Allfinanz
Keywords:Kredite; Bankenaufsicht; Kreditwesengesetz; KWG; Auslegung; Datenschutz; Rechtsschutz; Insolvenzen
Countries/Regions:04/Europe
Author(s):Pitschas, Rainer
Title:Grenzen der Bindungswirkung von Verlautbarungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1121
Publishing date:06/10/2000
I. Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse nach § 18 KWG
1. § 18 KWG als gesetzliche Schranke für das "Kreditgeschäft"
2. Offenlegungspflicht als "Grundrechtslast" der Banken
3. Rahmenbedingungen der Bankenaufsicht über das "Kreditgeschäft"
a) Herausbildung einer spezifischen Wirtschaftsausicht über Kreditinstitute
b) Instrumenteller Wandel der Aufsicht
c) Bedarf nach Risikoabgrenzung des "Kreditgeschäfts"
d) Gemeinschaftsrechtliche Kapital- bzw. Zahlungsverkehrsfreiheit
II. "Kreditgeschäft" zwischen Wettbewerb und Kundennähe
1. Vorrang des "gelenkten" Wettbewerbs?
2. Vorrang für Rechtssicherheit?
3. Widerstreit mit der Orts- und Kundennähe
III. Rechtliche Schranken der Überwachung des "Kreditgeschäfts"
1. Verlautbarungen als grundrechtsprägendes Verwaltungshandeln
2. "Gesetzesüberschießende" Bankenaufsicht
3. Unverhältnismäßigkeit eines strikten Offenlegungsgebots
a) Spielräume bankeigener Risikoeinschätzung
b) Kredite an konzernangehörige Unternehmen
c) Ausnahmen nach § 18 Satz 2 KWG und Offenlegungsgrenze
4. Öffentliche Indienstnahme der Banken für staatliche Gewährleistungsaufsicht
5. Konflikte mit dem "Neuen Datenschutz"?
6. Europarechtliche Probleme der Rundschreibenpraxis
7. Rechtsschutz gegen "überschießende" Bankenaufsicht
IV. Zusammenfassung und Thesen
Grenzen der Bindungswirkung von Verlautbarungen des BAKred im Zusammenhang des § 18 KWG lassen sich nach alledem, sieht man einmal von eklatanten Überschreitungen des gesetzlichen Rahmens durch die Aufsichtsbehörde ab (wie es im modernen Rechtsstaat nicht zu erwarten ist), nur im Zusammenhang einer Reihe komplexer Überlegungen herausschälen. Dazu gehört die Vergewisserung über die Rahmenbedingungen der Bankenaufsicht, wenn diese die "Kreditgeschäfte" überwacht bzw. im instrumentellen Wandel der Aufsicht zu einer Gewährleistungssteuerung übergeht. Ferner sind auch vor allem europäische Entwicklungslinien zu bedenken. ...
Die nachfolgenden Thesen dienen dazu, diese rechtlichen Bindungen der Aufsichtsbehörde näher auszuleuchten und Konturen einer Steuerungsgrenze für die Bankenaufsicht aufzuzeigen:
1. Rundschreiben, Verlautbarungen, Mitteilungen oder auch andere Formen schlicht-hoheitlichen Handelns der Bankenaufsicht sind rechtlich zulässig. ...
2. Die Bindungswirkung solcher Handlungsformen einschließlich der Verlautbarungen des BAKred im Rahmen des § 18 KWG ist allerdings begrenzt. Zum einen bildet das Verbot des Übergangs zur flächendeckenden Steuerung des "Kreditgeschäfts" durch die Bankenaufsicht mittels minutiöser Offenlegungsvorschriften eine Grenze für das Aufsichtshandeln. Diese Grenze zeichnet sich noch deutlicher im instrumentellen Wandel der Bankenaufsicht ab, der bevorsteht bzw. bereits eingeleitet ist. Die europarechtliche Kapital- und Zahlungsverkehrliberalisierung gibt ihren Teil dazu.
3. Diesseits der allgemeinen Grenzlinie lassen sich weitere Bindungswirkungen gegenüber den aufsichtlichen Verlautbarungen zur Offenlegungspflicht eines Kreditwerbers nur im Einzelfall bestimmen. Den rechtlichen Maßstab hierfür bildet vor allem und wegen der den Banken auferlegten "Grundrechtslast" das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Es verlangt der Bankenaufsicht rechtlich zwingend ab, den Kreditinstituten freie Einschätzungsspielräume bankeigener Risikobeurteilung bei der Kreditvergabe bzw. der Ermittlung der Kreditwürdigkeit zu belassen, bei Krediten an konzernangehörige Unternehmen die bisherige rigide Anforderungspraxis zurückzuführen und großzügiger als bisher die Ausnahmevorschrift des § 18 Satz 2 KWG zu interpretieren. Nur auf diese Weise ist auch der instrumentelle Übergang der Bankenaufsicht zu einer steuernden Gewährleistung eigenverantwortlichen Prüfungshandelns der Banken und ihrer Organisationen zu ermöglichen.
4. Konflikte mit dem "Neuen Datenschutz" stehen überdies bevor. Dessen Re-Strukturierung verlangt nach einer allfälligen künftigen Begrenzung des Informationsverlangens auf Seiten des BAKred.
5. Die Rundschreibenpraxis des BAKred begegnet zunehmend europäisch fundierten demokratisch-rechtsstaatlichen Bedenken. Speziell die in der bisher geübten ausgiebigen Weise verfaßten Rundschreiben und Verlautbarungen bedürfen künftig der Rechtssatzform. Die Bankaufsicht kann dieser Forderung entgegenwirken, indem sie die Regulierungsdichte ihres schlich-hoheitlichen Verwaltungshandelns zurücknimmt und sich auf eine transparente Konkretisierung des § 18 KW besinnt.
6. Rechtsschutz gegen eine "überschießende" Bankenaufsicht ist einerseits durch die Instrumente der Feststellungs- und vorbeugenden Feststellungs- bzw. Unterlassungsklage zu erlangen. In den geeigneten Einzelfällen ist die Klagebefugnis zu bejahen. Im übrigen und andererseits ist auf die Rechtsschutzfunktion des bankenaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens zu verweisen: Anhörungs- und Beteiligungsrechte sind in die instrumentelle Handlungsform der "Aufsichtspartnerschaft" zwischen Bankenaufsicht und selbstregulierenden Kreditinstituten eingebettet.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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