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ID:17945
Type:L/documents; literature
Area:FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditvergabepraxis; Geldwäsche; Geldwäschegesetz; Kreditinstitute; Organisationsstruktur; Kriminalität,organisierte; Bankenaufsicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Findeisen, Michael
Title:Outsourcing der Funktion des Geldwäschebeauftragten und anderer wesentlicher Pflichten des Geldwäschegesetzes
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1234
Publishing date:06/24/2000
1. Einleitung
Die Affäre um die mutmaßliche Veruntreuung von IWF-Krediten an Rußland und um den Transfer von illegalen Geldern in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar von Rußland ins Ausland unter Nutzung von Konten vornehmlich amerikanischer Banken hat nicht nur das Thema Geldwäsche wieder mit Macht in die Schlagzeilen gebracht. Sie hat auch die unzureichenden Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche bei den betroffenen Banken schmerzlich vor Augen geführt.
Der Geldwäscheskandal mit der Bank of New York als Hauptbetroffener hat seine Auswirkungen auch auf den Finanzplatz Deutschland geworfen. Bemakelte Gelder sind über ein weitverzweigtes Korrespondenzbankensystem auch über deutsche Banken geflossen, ohne daß sich diese hiergegen effektiv schützen konnten. Auch in diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß sich die Methoden der Geldwäsche der veränderten Finanzwelt bravourös angepaßt haben. Insbesondere der automatisierte (Inland- und Auslands)-Zahlungsverkehr ebenso wie Finanzinstrumente modernen Finanzmärkte (etwa die Derivate) lassen sich für Geldwäschezwecke wegen der aus ihrer Abwicklung resultierenden Intransparenz perfekt nutzen. Die traditionelle Geldwäschebekämpfung legt hingegen ihr Augenmerk immer noch auf das verblichene Bild von Geldwäsche als Einspeisung von illegalem Bargeld in den Finanzkreislauf.
Diese Änderungen der Finanzwelt hatten zwangläufig auch Änderungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die vom Gesetzgeber verlangten bankinternen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche (§14 Abs. 2 GwG) zur Folge. Durch die Verlautbarung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (im folgenden BAKred) vom 30. März 1998 über "Maßnahmen der Kreditinstitute zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche" ist der für Kreditinstitute gültige, geldwäscherechtliche Anforderungskatalog einer qualitativen Änderung unterworfen worden. Nach dem vom BAKred verfolgten risikoorientierten Ansatz sollen Banken diesen neuen Geldwäscherisiken in ihren "firewalls" gegen Geldwäsche Rechnung tragen. Insbesondere dem Aufgabenbereich des Geldwäschebeauftragten kommt dabei im Zusammenhang mit der Etablierung und Verfeinerung effektiver Sicherungssysteme eine noch größere Bedeutung zu. Die sich aus der Konkretisierung wesentlicher Verhaltenspflichten ergebenden qualitativen Anforderungen haben zu Lasten der Handhabung formaler Pflichten zugenommen. Dies hat unmittelbar auch zu einer Steigerung der Anforderungen an das Know-how des Fachpersonals geführt. Dies gilt in erster Linie für die "Geldwäschebeauftragten" der Institute.
2. Die Vorteile von Outsourcing-Modellen
... Die Stellung des Geldwäschebeauftragten ist durch die Verlautbarung des BAKred vom 30. März 1998 gestärkt worden. Seine Aufgabenstellung wurde präzisiert und teilweise erweitert. Er soll damit zur weisungsbefugten zentralen Fachstelle für die Durchführung geldwäscherechtlicher Vorschriften werden.
Für kleinere Institute vornehmlich des genossenschaftlichen Bereichs und des Sparkassensektors, die in Deutschland in noch großer Zahl existieren, wirft dies bankpraktische Probleme bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes auf. ...
In diesem Zusammenhang gibt es in Deutschland zunehmen Überlegungen und Konzepte, für Institute, die über keinen ausschließlich als Geldwäschebeauftragten tätigen Mitarbeiter verfügen, externe Institutionen zur Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen zu schaffen, in der in einer externen Fachstelle, in der Fachwissen und Informationen gebündelt werden können, eine effektive Geldwäschebekämpfung für die angeschlossenen Banken zu ermöglicht werden soll. ...
3. Die bisherige Verwaltungspraxis des BAKred
4. Rechtliche Würdigung von Outsourcingmodellen
a) Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
b) GwG
5. Grenzen und Reichweite der Auslagerung
6. Weitere Anforderung
7. Anforderungen an den Geschäftsbesorgungsvertrag
8. Aufgaben der Innenrevision
9. Externe Prüfung von Outsourcing-Konzepten bei den Geldwäscheprävention
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 12/10/00. Last changed: 12/10/00.
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