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ID:17944
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Finanzdienstleistungsunternehmen; Kreditinstitute; Geschäftspolitik; Management; Rationalisierung; Gesetzgebung; Aufsichtsbehörden; Wertpapieraufsicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Eyles, Uwe
Title:Funktionsauslagerung (Outsourcing) bei Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1217
Publishing date:06/24/2000
I. Einführung
Die Auslagerung von bankbetrieblichen Funktionen auf externe Dienstleister (Outsourcing oder Outside Resource Using) hat in den letzten Jahren in der deutschen Kreditwirtschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Vorteile des Outsourcing liegen für das auslagernde Institut in erster Linie in der damit verbundenen Kostenersparnis. ...
In rechtlicher Hinsicht wirft das Outsourcing eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen auf. Eine besonders sorgfältige und vor allem praxisorientierte Vertragsgestaltung ist für das auslagernde Institut ein absolutes Muß. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind die Rechtsfolgen eines etwaigen Betriebsübergangs nach § 623a BGB in die Überlegungen einzubeziehen. Ferner sind die umsatzsteuerrechtlichen Folgen des Outsourcing zu bewerten. Von fundamentaler praktischer Bedeutung sind die im Bereich von Datenschutz und Bankgeheimnis aufgeworfenen Rechtsfragen. Den größten weißen Fleck auf der Landkarte des Outsourcing stellt indes die bank- und wertpapieraufsichtsrechtliche Behandlung von Auslagerungsprozessen in der Kreditwirtschaft und im Finanzdienstleistungssektor dar, der sich die nachfolgenden Ausführungen unter besonderer Schwerpunktsetzung auf die bankaufsichtsrechtliche Seite widmen
II. Bank- und wertpapierrechtliche Rahmenbedingungen des Outsourcing
1. Gesetzliche Regelungen im Bereich der Solvenz- und Marktaufsicht
2. Konkretisierung des § 25a Abs. 2 KWG und des § 33 Abs. 3 WpHG durch Verwaltungsvorschriften des BAKred und des BAWe
3. Mangelnde Rechts- und Planungssicherheit im Bereich des Bank- und Wertpapieraufsichtsrechts als zentrales Problem des Outsourcing
III. Anwendungsvoraussetzungen des § 25a Abs. 2 KWG und des § 33 Abs. 2 WpHG
1. Geltung des § 25a Abs. 2 KWG und des § 33 Abs. 2 WpHG auch für Altfälle
2. Adressaten des § 25a Abs. 3 KWG und des § 33 Abs. 2 WpHG
3. Auslagerung von bank- und finanzdienstleistungsbezogenen Bereichen auf ein anderes Unternehmen
a) Begriff der Auslagerung
b) Direkter Bezug der ausgelagerten Bereiche zu Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen des auslagernden Instituts
c) Gesellschafts- und aufsichtsrechtlicher Status des Auslagerungsunternehmens
d) Folgen bei Nichterfüllung des Auslagerungstatbestandes
4. Bereiche, die für die Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen wesentlich sind
a) Auslagerung der Gesamtheit von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen
b) Auslagerung von Teilakten von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen
aa) Nicht auslagerungsfähige Teilakte von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen bzw. zentrale Führungs- und Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung
bb) Auslagerungsfähige Teilakte von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen
cc) Unerhebliche Arbeitsschritte von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen
c) Auslagerung von Hilfsfunktionen zur Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen
aa) Nicht auslagerungsfähige wesentliche Hilfsfunktionen?
bb) Auslagerungsfähige wesentliche Hilfsfunktionen
cc) Unwesentliche Hilfsfunktionen
IV. Formelle und materielle Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslagerung nach § 25a Abs. 2 KWG
1. Formelle Voraussetzungen: Absichts- und Vollzugsanzeige (§ 25a Abs. 2 Satz 3 KWG und § 20 AnzV)
a) Neufälle
b) Altfälle
2. Materielle Voraussetzungen (§ 25a Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 20 Satz 3 AnzV)
a) Keine Beeinträchtigung der Ordnungsmäßigkeit der Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
b) Keine Beeinträchtigung der Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Geschäftsleitung
c) Keine Beeinträchtigung der Prüfungs- und Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden
d) Zusätzliche Anforderungen bei Weiterverlagerungen
3. Kundeninformation
V. Ausblick
Es bleibt zu hoffen, daß das geplante Rundschreiben des BAKred zur Konkretisierung des § 25a Abs. 2 KWG und ebenso die darauf aufbauende künftige Richtlinie des BAWe zur Konkretisierung der Parallelregelung des § 33 Abs. 2 WpHG zu einer praxisgerechten Ausgestaltung der bank- und wertpapieraufsichtsrechtlichen Behandlung von Oursourcing-Fällen führen wird. Hierzu gehört zunächst, daß die Auffassung, wonach bestimmte wesentliche Teilakte von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Kernbereich bankbetrieblicher Funktionen oder originärer Geschäftsleiteraufgaben generell nicht auslagerungsfähig sind, aufgegeben wird. Die Hürde einer bedingungslosen Einhaltung der Organisationspflichten gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 33 Abs. 1 WpHG und der in die gleiche Richtung zielenden Verwaltungsvorschriften des BAKred und des BAWe bei Auslagerunge ist für das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen hoch genug, so daß es einer zusätzlichen Korrektur durch die Fiktion eines nicht auslagerungsfähigen Kernbereichs von Teilakten von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen oder originärer Geschäftsleiteraufgaben nicht mehr bedarf. Im Hinblick auf die Abgrenzung der wesentlichen von den unwesentlichen (und damit nicht untern § 25a Abs. 2 KWG bzw. § 33 Abs. 3 WpHG fallenden) Hilfsfunktionen wäre eine stärkere Akzentuierung und Ausweitung des letzteren Bereichs zu wünschen. ...
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 12/10/00. Last changed: 12/10/00.
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