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ID:17931
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Gewährleistungsbürgschaft; Bürgschaft; EG-Richtlinien; Gesetzgebung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Zeitler, Franz-Christoph
Title:Gewährleistungsbürgschaften: EU-Großkreditrichtlinie schränkt unnötig ein
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1839
Publishing date:09/16/2000
Großkreditvorschriften - wie sie in Deutschland seit den dreißiger Jahren bestehen - haben ihren guten Grund: Aus der Konzentration von Kreditrisiken auf einen oder mehrere Kreditnehmer kann für die Bestandsfestigkeit eines Kreditinstituts eine beträchtliche Gefahr ausgehen. "Klumpenrisiken" gefährden im Falle ihrer Realisierung die Existenz eines Kreditinstituts, während eine Vielzahl kleiner Kreditengagements (klein gemessen am jeweiligen haftenden Eigenkapital des Kreditinstituts) einen stärkeren Risikoausgleich zwischen guten und schlechten Krediten ermöglicht. Durch Begrenzungs- und Diversifikationsnormen (§§ 13, 13a, b KWG) für die Kreditvergabe wird deshalb das maximale Verlustrisiko eines Kreditinstituts aus dem Kreditengagement an einen Kunden oder eine Gruppe verbundener Kreditnehmer beschränkt. Dabei wird durch unterschiedliche Anrechnungssätze typisierend berücksichtigt, inwieweit spezielle Gruppen von Kreditnehmern bzw. Kreditarten spürbar geringere Ausfallrisiken aufweisen ( § 20 KWG sowie §§ 16 bis 20 Groß- und Millionenkreditverordnung entsprechend der EU-Großkreditrichtlinie und der Riskio-Klassifizierung im Anhang I zur EU-Solvabilitätsrichtlinie). Bei der Formulierung der EU-Großkreditrichtlinie waren hierbei naturgemäß auch nationale Finanzierungstraditionen und deren spezielle Risikosituation zu berücksichtigen. Nicht in allen Fällen gelang dies. Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere für die Erfassung von Gewährleistungsbürgschaften, wie sie in Deutschland üblich sind.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 05/10/00. Last changed: 05/10/00.
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