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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17931 | Type: | L/documents; literature | Area: | KS/Sicherheiten, Bürgschaft | Keywords: | Gewährleistungsbürgschaft; Bürgschaft; EG-Richtlinien; Gesetzgebung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Zeitler, Franz-Christoph | Title: | Gewährleistungsbürgschaften: EU-Großkreditrichtlinie schränkt unnötig ein | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1839 | Publishing date: | 09/16/2000 | Großkreditvorschriften - wie sie in Deutschland seit den dreißiger Jahren bestehen - haben ihren guten Grund: Aus der Konzentration von Kreditrisiken auf einen oder mehrere Kreditnehmer kann für die Bestandsfestigkeit eines Kreditinstituts eine beträchtliche Gefahr ausgehen. "Klumpenrisiken" gefährden im Falle ihrer Realisierung die Existenz eines Kreditinstituts, während eine Vielzahl kleiner Kreditengagements (klein gemessen am jeweiligen haftenden Eigenkapital des Kreditinstituts) einen stärkeren Risikoausgleich zwischen guten und schlechten Krediten ermöglicht. Durch Begrenzungs- und Diversifikationsnormen (§§ 13, 13a, b KWG) für die Kreditvergabe wird deshalb das maximale Verlustrisiko eines Kreditinstituts aus dem Kreditengagement an einen Kunden oder eine Gruppe verbundener Kreditnehmer beschränkt. Dabei wird durch unterschiedliche Anrechnungssätze typisierend berücksichtigt, inwieweit spezielle Gruppen von Kreditnehmern bzw. Kreditarten spürbar geringere Ausfallrisiken aufweisen ( § 20 KWG sowie §§ 16 bis 20 Groß- und Millionenkreditverordnung entsprechend der EU-Großkreditrichtlinie und der Riskio-Klassifizierung im Anhang I zur EU-Solvabilitätsrichtlinie). Bei der Formulierung der EU-Großkreditrichtlinie waren hierbei naturgemäß auch nationale Finanzierungstraditionen und deren spezielle Risikosituation zu berücksichtigen. Nicht in allen Fällen gelang dies. Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere für die Erfassung von Gewährleistungsbürgschaften, wie sie in Deutschland üblich sind. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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